Aus den Sitzungen

Gemeinderatssitzung vom 16.11.2011

Gemeinderat Herz und Gemeinderat Füller Norbert waren zur Sitzung aus beruflichen Gründen entschuldigt. GRìn Wastl Angelika konnte aus gesundheitlichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen; sie war ebenfalls entschuldigt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses durch Geiger Alexander, Unteröd

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Neubau einer Lagerhalle für Kranzmaterial mit Photovoltaikanlage durch die Ehegatten Karl und Elisabeth Fredl, Asberg

Beschluss: Dem Bauantrag wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „WA Manglham – Ost“ durch das Deckblatt Nr. 1

Da die benachbarten Grundstückseigentümer des Bebauungsplanes „WA Manglham - Ost“ der Änderung zugestimmt haben, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert.

Beschluss: Der Gemeinderat Innernzell beschließt die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „WA Manglham – Ost“ mit dem Deckblatt Nr.1. Das Deckblatt wird hiermit als Satzung beschlossen.
  
Beratungsgegenstand:

Aufstellung  einer Ergänzungssatzung für das Gebiet „Manglham – Südost“

Der Vorsitzende berichtete, dass entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates Innernzell in der Sitzung vom 07.09.2011 die Aufstellung einer Ergänzungssatzung beschlossen wurde. Die Bürgerbeteiligung und die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 30.09.2011 bis 03.11.2011 durchgeführt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange und die betroffenen Grundstückseigentümer gehört.

Beschluss: Auf Grund des § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch –BauGB-  mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern –GO- erlässt die Gemeinde Innernzell die Ergänzungssatzung „Manglham Südost“ mit den heute beschlossenen Änderungen.  

Beratungsgegenstand:

Künftige Regelung beim Wasserzähler-Ableseverfahren

Wie der Vorsitzende berichtete, wurde die Angelegenheit ja schon des Öfteren diskutiert. Außerdem liege ein schriftlicher Antrag der Freien Wähler vor.  Die Innernzeller Bürger sollen künftig per Ablesekarte ihre Zählerstände an der Wasseruhr mitteilen. Zu den Modalitäten berichtete Bürgermeister Josef Kern. Im Innernzeller Mitteilungsblatt wird informiert und die Karte liegt anbei. Auswärtige bekommen sie zugeschickt. Dann ist bis zum 29. Februar Zeit, die Daten auf verschiedenen Wegen wieder an die Kommune zu melden. Günther Karl regte an, die Formulierungen in den Informationen etwas klarer darauf zu trimmen, dass keine oder fehlerhafte Angaben tunlichst zu vermeiden seien. So könnte darauf hingewiesen werden, dass zu geringe Mengen später als zu wenig abgerechnet nachverzinst werden könnten oder dass sonst nötige Schätzungen zum Verbrauch auch höher angesetzt werden könnten. Geachtet werden muss auch darauf, dass Haushalte mit Fremdwasserbezug, etwa aus Brunnen oder Zisternen für Brauchwasser, auch diesen angeben müssen, da daraus auch Kosten für das Abwasser errechnet werden müssen.

Beschluss: Der Gemeinderat Innernzell stimmt der vorgetragenen Vorgehensweise zu.

Beratungsgegenstand:

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009 und 2010

Vom Vorsitzenden, 1. Bgm. Kern, beauftragt, berichtete der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Zitzelsperger, dass die örtliche Prüfung der Jahresrechnung am 04.03.2010 durchgeführt worden ist. Neben den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses war während der Durchführung der Prüfung der Kassenverwalter Herr Maier und Frau Schneider anwesend, denen ausdrücklich für die Erteilung von Auskünften und Bereitstellung der notwendigen Unterlagen gedankt wird. GR Zitzelsperger zitierte aus dem Bericht und fasste das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die stichprobenweise Überprüfung der beigezogenen Unterlagen zu denen im Prüfungsbericht festgehaltenen Prüfungsbemerkungen geführt hat.

Der Prüfungsbericht ist dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil, beigefügt. Ansonsten ergab die Prüfung, dass die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in den meisten Fällen beachtet wurden.

Beratungsgegenstand:

Feststellung der Jahresrechnungen 2009 und 2010

Beschluss: Die Jahresrechnung 2009 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.179.214,80 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.513.001,45 Euro festgestellt. Die über– und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich,  nachträglich genehmigt.

Weiterer Beschluss: Die Jahresrechnung 2010 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.093.691,07 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen mit 901.424,50 Euro und in den  Ausgaben mit 1.109.220,59 Euro festgestellt. Die über– und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich, nachträglich genehmigt.

Beratungsgegenstand:

Entlastung zu den Jahresrechnungen 2009 und 2010

Beschluss: Zur Jahresrechnung 2009 wird die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), beschlossen.
Haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen werden nicht erhoben.

ANMERKUNG: Der 1. Bürgermeister Josef Kern hat an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen  (Art. 46 Abs.1 S. 1 GO i.V. m. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO).

Weiterer Beschluss: Zur Jahresrechnung 2010 wird die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), beschlossen. Haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen werden nicht erhoben.

ANMERKUNG: Der 1. Bürgermeister Josef Kern hat an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen  (Art. 46 Abs.1 S. 1 GO i.V.m. Art. 49 Abs. 1 S. 1 GO).

Beratungsgegenstand:

Beratung über die weitere Anbringung von PV-Anlagen auf dem Feuerwehrgerätehaus Innernzell sowie der Grundschule

Wie der Vorsitzende berichtete, ist es aufgrund der in Zukunft zu erwartenden enormen Energie-Preiserhöhungen sinnvoll, die Einspeisung zur Eigenversorgung voranzutreiben. Er sprach sich deshalb dafür aus, die gemeindlichen Gebäude, wie z. B. Schule, Feuerwehrgerätehaus Innernzell, Kläranlage (hier müsste evtl. ein Pultdach errichtet werden) dahingehend zu überprüfen, ob sie sich für die Anbringung von PV-Anlagen eignen würden. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde durch GR Karl G. darauf hingewiesen, dass, sofern man sich dafür entscheiden würde, eine zügige Umsetzung erfolgen muss, da es sich ansonsten nicht mehr lohnen würde. Er jedenfalls würde sich dafür aussprechen.

GR Saugspier merkte an, dass er bei der angedachten Anbringung von PV-Anlagen an der Schule schon Bedenken habe. So bereiten im vor allem Magnetfelder und Schadstoffe, insbesondere bei einem Brandfall, Sorgen. Der Vorsitzende, entgegnete darauf, dass es hierzu  klare Aussagen von namhaften Professoren gäbe, die widerlegen, dass von den Anlagen eine Strahlenbelastung ausgehen würde.

Beschluss: Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die im Eigentum der Gemeinde Innernzell befindlichen Liegenschaften auf ihre Eignung zur Nutzung von PV-Anlagen, überprüfen zu lassen. Sofern die jeweiligen Gebäude sich für eine   Anbringung eignen, sind die notwendigen Anträge zu stellen und Angebote einzuholen. Der Auftrag zur Prüfung, Angebotseinholung und Antragsstellung (z.B. E.ON) wird dem Planungsbüro Nigl + Mader, Röhrnbach, erteilt.

Beratungsgegenstand:

Berichterstattung des Vorsitzenden

a) Zuwendung zum wasserwirtschaftlichen Wasserversorgung Innernzell, BA 03

Wie der Vorsitzende berichtete, ist mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 27.09.2011 der Schlussbescheid für das Vorhaben BA 03, Anschluss des Bereichs Hilgenreith/Hochfeld und des OT Öberöd sowie Leitungsumbindung im Bereich der Grafenauer Straße, erlassen worden. Die mit Zuwendungsbescheid vom 24.04.2002 für das Vorhaben in aussichtgestellte Zuweisung wird entsprechend des geprüften Verwendungsnachweisen auf 105.766,88 Euro festgesetzt.

b) Behindertenbeauftragter in den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen

Der Vorsitzende gab das Schreiben des Landratsamtes Freyung-Grafenau vom 01.11.2011 bekannt. Demnach war zu entnehmen, dass in der Kreistagssitzung am 25.07.2011 Frau Petra Poxleitner zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Landkreises Freyung-Grafenau bestellt wurde. Frau Poxleitner ist seit 1995 beim VdK Sozialverband in der Kreisgeschäftsstelle Bayerwald in Freyung beschäftigt. Aufgrund des demographischen Wandels ist es sehr wichtig, dass die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verwirklicht und das selbstbestimmte Leben für behinderte Menschen so weit wie möglich erleichtert wird.
Zu Beginn ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wäre es interessant zu erfahren, ob in den jeweiligen Kommunen des Landkreises Freyung-Grafenau ein Behindertenbeauftragter (Schwerbehindertenvertreter) als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Damit die Information und Beratung von Menschen mit Behinderung weiter ausgebaut werden kann, bittet sie deshalb um Mitteilung, ob im Gemeinderat Innernzell bereits ein Behindertenbeauftragter bestellt worden ist.
In seinen weiteren Ausführungen wies der Vorsitzende auf die Wichtigkeit einer Ansprechperson für eines der schwächsten Glieder in der Gesellschaft hin. Er stellte daher auch die Frage an das Gremium, ob sich hierzu evtl. jemand zur Verfügung stellen würde. GR Füller Michael sicherte hier sofort seine Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe „Behindertenbeauftragter“ zu. Der Vorsitzende zeigt sich mehr als erfreut über die spontane Zusage des Herrn Füller und bedankte sich ganz herzlich für die Übernahme.


Beratungsgegenstand:

Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder

a) Winterdienstarbeiten

GR Karl G. regte an, ob es nicht Sinn machen würde, wenn man bei  Winterdiensteinsätzen und den damit verbundenen Streueinsätzen überwiegend auf „Salz“ verzichte. Er begründete sein Ansinnen damit,  dass die Straßenbeläge durch den Salzeinsatz erheblich in Mitleidenschaft gezogen würden. Wie Herr Karl weiter ausführte, verzichtet z.B. Österreich schon seit langem weitestgehend darauf, in Ortschaften und auf „normalen“ Straßen auf das Streuen mit Salz. In Finnland und Schweden ist es sogar so, das generell kein Salz gestreut wird. Er sprach sich daher dafür aus, dass man bei Winterdiensteinsätzen vermehrt auf Splitt zurückgreife, denn man aber durchaus noch mit etwas Salz vermischen könnte. Heutzutage sind Winterreifen so beschaffen, dass es wirklich kein Problem mehr darstellen dürfte, sich auch mal auf schneebedeckten Fahrbahnen sicher fortzubewegen. Auch muss beim Fahrzeugführer wieder ein generelles Umdenken stattfinden, dass er nicht überall und jederzeit mit freien Straßen rechnen kann und dementsprechend auch seine Geschwindigkeit anzupassen hat.

Bürgermeister Josef Kern antwortete darauf, dass er grundsätzlich gegen eine Reduzierung von Salzeinsätzen nichts habe. So würde auch schon jetzt bei länger andauernden Frostperioden, vermehrt Splitt gestreut. Er wies aber auch darauf hin, dass man manchmal einfach um einen Salzeinsatz nicht rum käme. Er sprach sich dafür aus, dass man ja einen Versuch starten könne. Wenn wie durch GR Karl angesprochen, die Lebensdauer der Straßen dadurch evtl. verlängert werden könne, sei dies begrüßenswert.  GR Karl wies noch darauf hin, dass die Bürger im Innerzeller Nachrichtenblatt auf die Situation (vermehrte Straßenschäden durch übermäßiges Salzstreuen, Hinweis auf angepasste Geschwindigkeiten usw.) hingewiesen werden sollten.

b) Oberflächenwasser im Bereich Gmünd – Ort

GR Saugspier wies darauf hin, dass in Gmünd, Richtung Ort sich auf der „Kuppe“ eine Entwässerungsschiene befindet, die verlandet ist. Entstehendes Oberflächenwasser könne daher nicht abgeleitet werden und fließe auf die Straße. Er bat um Überprüfung und Abhilfe.

c) Behebung Straßenschäden am „Markwiesenweg“

GR Ilgmeier stellte positiv fest, dass die größten Schäden am Straßenkörper des Markwiesenweges repariert bzw. behoben wurden. Er fragte nach, wie man den nun hier weiter vorgehen würde.
Der Vorsitzende, beantwortete die Fragestellung dahingehend, dass im Frühjahr nochmals mit dem Bauamt, Herrn Pichlmeier eine Besichtigung vorgenommen werden wird und anschließend die weitere Vorgehensweise festzulegen ist.   

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Gemeinderatssitzung vom 07.09.2011

Gemeinderätin Luksch und Gemeinderat Schmid waren zur Sitzung aus privaten Gründen entschuldigt.

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage, Carport mit Photovoltaikanlage durch Reinhard Loibl,  Manglham

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt. Den erforderlichen Befreiungen wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) zum Neubau eines Pferdestalles mit Reitplatz, Pferdekoppel und Photovoltaikanlage durch Helmut Bartik, Manglham

Im Rahmen der Beratung wurde von Gemeinderätin Angelika Wastl darauf hingewiesen, dass sie es nicht für gut heiße, dass Bauvorhaben ohne die hierfür erforderliche Genehmigung durchgeführt werden und erst dann Bauanträge gestellt werden, wenn Bürger sich beschweren bzw.  Anzeigen vorliegen. Ihren weiteren Ausführungen war zu entnehmen, dass solche Vorfälle immer wieder zu Streitigkeiten in der Nachbarschaft und oftmals sogar in ganzen Ortschaften führen. Würden bestehende Bauvorschriften eingehalten, könnten solche von Anfang an vermeiden werden.

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung (Tektur) wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:
Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Gebiet Manglham-Südost

Der Vorsitzende gab einleitend den Grund für die Notwendigkeit für die Aufstellung bekannt. Seinen Ausführungen nach konnte entnommen werden, dass Ergänzungssatzung im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Bartik erforderlich wurde. Anschließend gab er die wesentlichen Bestimmungen und Festsetzungen im Wortlaut bekannt.

Beschluss: Die Gemeinde Innernzell beabsichtigt den Erlass einer Ergänzungssatzung im südöstlichen Bereich von Manglham.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht zum Satzungserlass öffentlich bekanntzugeben, die Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Träger öffentlicher Belange zu hören.

Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden

a) Verlängerte Mittagsbetreuung

Wie der Vorsitzende berichtete, ging mit Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 30.08.2011 der Zuwendungsbescheid für die beantragte verlängerte Mittagsbetreuung an der Schule in Innernzell ein. Die Gemeinde Innernzell erhält somit als Träger der verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Innernzell aus Mitteln des Freistaates Bayern zu den Personalkosten und Sachausgaben (ohne Investitionen) für eine Gruppe einen Staatszuschuss in Höhe von 7.000,00 Euro. Bewilligungszeitraum ist das Schuljahr 2011/12.

b) Schlusszahlung für die Sanierung der Grundschule mit Turnhalle

Der Vorsitzende gab bekannt, dass man vor kurzem die Schlussrate der beantragten staatlichen Zuwendung für die Generalsanierung der Schule in Innernzell in Höhe von 125.000,00 Euro erhalten habe.

c) Sanierung des Markwiesenweges;
    Antrag der Anlieger

Wie der Vorsitzende berichtete, sei am heutigen Tage ein Antrag der Anlieger des Markwiesenweges eingegangen. In diesem beantragen die Anlieger des Markwiesenweges eine Oberflächensanierung der Straße noch im Jahr 2011. Begründet ist der Antrag damit, dass man die Straße nicht noch schlechter werden lassen sollte als sie sowieso schon ist.
Wie der Vorsitzende weiter berichtete, dient das Schreiben heute lediglich als Information, da der Antrag nicht auf der Tagesordnung stehe und somit auch nicht behandelt werden könne. Außerdem verwies er in diesem Zusammenhang nochmals auf den am 22. März 2011 gefassten Beschluss, in dem festgelegt wurde, dass ein Ausbau nicht zum Tragen kommt. Dem im Frühjahr gefassten Beschluss ging eine Befragung der Anlieger voraus, in der man sich mehrheitlich gegen einen Ausbau aussprach.
Im Rahmen der im Anschluss doch wieder aufkommenden Diskussion, wurde von GR Füller M. darauf hingewiesen, dass man den Straßenzug doch nicht „verkommen“ lassen könne.
GR Ilgmeier verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Straßenunterhalt grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde sei.
Der Vorsitzende gab darauf zur Antwort, dass man sich dann aber auch Gedanken machen müsse, wie man solche Sanierungen finanzieren könne.
GR Karl vertrat die Auffassung, dass die schadhaften Bereiche mit einer neuen Tragdeckschicht versehen werden müssten. Der Straßenzug selber würde dann wieder annähernd 8 bis 10 Jahre halten. Er sprach sich dafür aus, dass man für diese Arbeiten (Abfräsen der betroffenen Bereiche, Aufbringen der Tragdeckschicht) Angebote einholen sollte.
Bürgermeister Kern merkte hierzu an, dass man durch die Besetzung des Bauamtes in der VG Schönberg mit einem Tiefbauingenieur nun durchaus selber in der Lage sei, die erforderlichen Feststellungen zu treffen und Kostenermittlungen durchzuführen. Er wies aber auch darauf hin, dass man in diesem Jahr dafür keine Haushaltsmittel zur Verfügung hätte.

d) Wasserversorgung in Innernzell

Der Vorsitzende gab in Bezug auf den in der letzten Sitzung von GR Karl angesprochenen Baubeginn der Wasserversorgung Innernzell bekannt, dass hierzu der Vertrag mit dem Ing.-Büro Wolf am 16.04.1991 abgeschlossen wurde. Nach den damaligen Ausführungen des Herrn Karl, habe der Bau in den Jahren 1988/89 begonnen. Er widersprach damit den Aussagen des Bürgermeisters, der immer von einem Baubeginn im Jahre 1990 sprach.
Der Vorsitzende wollte mit der Information belegen, dass seine getätigte Aussage somit der Richtigkeit entsprach.

Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder

a) Schadhafte Ruhebänke im Gemeindebereich

GR Herz gab bekannt, dass er von Gemeindebürgern darauf hingewiesen wurde, dass sich einige der im Gemeindebereich aufgestellten Ruhebänke in einem schlechten Zustand befänden. Er sprach sich deshalb dafür aus, eine Überprüfung der Beschaffenheit der Bänke vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der Überprüfung sollten dann auch die jeweiligen Standorte in Ordnung gebracht werden. Hier sprach er die überwiegend erforderlichen Zuschnitte bei überhängenden Ästen usw. an.

Bürgermeister Kern antwortete darauf, dass ihm nicht bekannt sei, dass sich Bänke in einem schlechten Zustand befinden würden. Die Ruhebänke werden regelmäßig überprüft und gewartet. Eine erneute Überprüfung wurde dennoch zugesagt.

b) Zustand Kinderspielplatz Innernzell

GR Herz sprach den öffentlichen Kinderspielplatz am „Rachelweg“ an. Auch hier wurde er von Gemeindebürgern darauf angesprochen, dass der Platz attraktiver und sicherer gestaltet werden müsste. Als Beispiel führte er den Spielplatz in der Gemeinde Schöfweg an. Bei diesem seien in Vergleich zu Innernzell viel mehr Geräte vorhanden und die Anlage selbst mit einer Umzäunung umgeben.  Er sprach sich dafür aus, den Kinderspielplatz mit zusätzlichen Spielgeräten auszustatten und ebenfalls mit einer Umzäunung zu versehen.
Die Anbringung eines Zaunes sei erforderlich, da die angrenzende Straße ein hohes Risiko für spielende Kleinkinder darstelle. Des weiteren wäre es sinnvoll, am Sandkasten einen „Sonnenschutz“ in Form eines Pilzes o.ä., anzubringen. Spielende Kinder müssten derzeit in der prallenden Sonne sitzen.
Bürgermeister Kern sicherte zu, sich dem Anliegen anzunehmen und evtl. Kostenangebote einholen zu lassen.

c) Hinweisschilder

GR Herz sprach die Begrüßungstafeln der Gemeinde Innernzell aus Richtung Schöfweg und aus Richtung Zehrermühle an. Er fragte an, ob diese evtl. beseitigt wurden, weil er sie seit geraumer Zeit nicht mehr sehe.
Der Vorsitzende beantworte die Frage dahingehend, dass die aus Holz gefertigten Begrüßungstafeln aufgrund des schlechten Zustandes entfernt wurden. Er habe den Gemeinderat bereits im Frühjahr davon informiert und darum gebeten, sich Gedanken dahingehend zu machen, Anregungen für die Neugestaltung solcher Tafeln einzubringen.

d) Aufschüttung an der Fahrbahn „Ragerspiel“

Der Vorsitzende gab das Schreiben des Herrn Josef Haidn, Ragerspiel 1, Innernzell, im Wortlaut bekannt. In diesem ging Herr Haidn auf die Aufschüttung der Fahrbahn im „Ragerspiel“ durch Herrn Bartik und Fischer Josef jun. ein. Durch die Aufschüttung in Höhe von 20 cm bis 60 cm entstand eine extreme Querneigung, was zur Folge hat, dass das Oberflächenwasser vom Grundstück des Herrn Fischer, sowie der Straße, nunmehr in seine Grundstücksausfahrt läuft. Er beantragt deshalb, die Aufschüttung wieder rückgängig zu machen.
Wie der Vorsitzende weiter berichtete, wurde die Angelegenheit vor kurzem durch die Mitglieder des Bauauschusses besichtigt. Als Ergebnis der In-Augenscheinnahme konnte festgehalten werden, dass es sinnvoll ist, eine Betonmulde einzubauen. Durch den Einbau der Mulden könnte das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden.

e) Sachstand Breitbanderschließung

GR Ilgmeier M. fragte an, wie denn der derzeitige Stand in Sachen Breitband (LTE-Ausbau) sei.
Herr Hörtreiter antwortete darauf, dass nach seinem Wissensstand die Firma Vodafone andere Gemeinden, und hier insbesondere das nähere Umfeld von Tittling, bereits mit der neuen Technik versorgt.
Nach Rücksprache bei Vodafone wurde versichert, dass der Ausbau zügig vorangetrieben wird und die Versorgung mit LTE auch bald  im Bereich Schönberg / Innernzell sichergestellt werden könnte. Wann die Telekom dieses Verfahren einsetzen wird, ist nicht bekannt.

f) Wasserversorgung in Innernzell

GR Karl nahm nochmals die Gelegenheit wahr, zur vorausgegangenen Information des Vorsitzenden i.S. Baubeginn der Wasserversorgung in Innernzell, Stellung zu beziehen. Seinen Ausführungen zufolge habe er schon „einen dicken Hals“, wenn er zu Gemeinderatssitzungen komme und sich seine (bezogen auf den Vorsitzenden) Lügengeschichten anhören müsse. In diesem Zusammenhang verglich er den Bürgermeister mit zwei Bürger, die für ihre nicht immer wahrheitsgetreuen Äußerungen weit über die Gemeindegrenzen hinaus bekannt waren. Zur Untermauerung seiner Aussagen wies Herr Karl darauf hin, dass er Auszüge aus der damaligen Protokollierung der Gemeinderatssitzung dabei habe, die eindeutig belegen, dass der Baubeginn der Wasserversorgung im Jahre 1988/89 stattfand.
Bürgermeister Josef Kern verwehrte sich einen Vergleich mit den genannten Personen und bezeichnete die Gleichstellung als absolute Frechheit. Er habe den Ingenieurvertrag mit der Firma Wolf vorliegen - datiert ist dieser zweifelsfrei auf den 16.04.1991.

g) Windkraftanlagen im Gemeindebereich Innernzell

GR Perl H. erkundigte sich nach dem derzeitigen Stand i.S. Windkraftanlagen. Insbesondere wollte er wissen, ob diesbezüglich schon Firmen angeschrieben worden seien.
Der Vorsitzende gab darauf zur Antwort, dass es derzeit noch offene Fragen gäbe, die es noch abzuklären gilt. Sobald hier aussagekräftige Ergebnisse vorliegen, werde man mit einer Informationsveranstaltung die  Gemeindebürger über die Angelegenheit informieren.

h) Ausbau Glasfasernetz

GR Herz ging nochmals auf den Ausbau der Breitbandversorgung ein. Seiner Meinung nach ist es - trotz Ausbau des Funknetzes - sinnvoll, auch den Ausbau der Glasfasernetze voranzutreiben. Er sprach sich dafür aus,  dass diesbezüglich mit der Telekom Gespräche zu führen sind.

i) Straßenschäden im Bereich Gmünd

GR Füller wies darauf hin, dass der Straße am Ortsrand Gmünd in Richtung Ort das Bankett wegbreche. Der Schaden müsse daher alsbald behoben werden.
Der Vorsitzende sicherte eine Behebung zu.

j) Weitere Entwicklung der Kreiskrankenhäuser

GR Karl fragte an, wie es denn mit der Zukunft der kreiseigenen Krankenhäuser bestellt sei. Gerade in Hinblick auf den „Rücktritt“ des Geschäftsführers, Herrn Hamerlack, sowie einer prognostizierten schwierigen, finanziellen Haushaltslage, wird derzeit ja so einiges in Umlauf gebracht. Er frage deshalb nach, weil es durchaus sein kann, dass die weitere Entwicklung die Beibehaltung von drei Krankenhäusern nicht mehr zulassen werde - und spätestens dann werde wieder eine Diskussion über die Standortfrage losgetreten. Sofern der Fall tatsächlich eintreten sollte, sprach er sich dafür aus, dass politisch alles nur erdenkliche unternommen werde müsse, damit der Standort Grafenau gesichert werden kann. Mittelfristig gesehen sei es dann die beste Lösung, sich nur noch auf die Standorte Waldkirchen und Grafenau zu konzentrieren.

k) Haushaltssatzung und Haushaltsplan;
    Frage der GRìn Wastl A. zur Stellungnahme des Landratsamtes

GRín Wastl Angela fragte an, warum man denn die in der Stellungnahme zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landratsamtes angesprochene Erhöhung der Gewerbesteuersätze von derzeit 300 v.H. nicht auf 380 v.H. anhebe, wenn, wie dem Schreiben ja entnommen werden kann, die Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften sowieso erst ab dieser Höhe zu einer zusätzlichen Belastung führen würde. Mit der Fragestellung wandte sie sich hauptsächlich an Herrn Karl.
Herr Karl beantwortete die Frage dahingehend, dass es sich bei den hier ansässigen Betrieben überwiegend um Kapitalgesellschaften und nicht um Einzelunternehmen und Personengesellschaften handeln würde. Für Kapitalgesellschaften würden sich die Anhebungen der Hebesätze nicht belastungsneutral auswirken. Man würde mit einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes nur erreichen, dass Firmen der Anreiz zur Ansiedlung genommen wird  oder sich bereits ansässige Firmen nach günstigeren Standorten umsehen würden.  Die vertretene Meinung des Landratsamtes, dass auch Kapitalgesellschaften ein höherer Hebesatz als 300 v.H. zugemutet werden kann, da sie durch die Unternehmenssteuerreform 2008 in großem Umfang entlastet wurden, ist nicht tragbar und würde sich in der Folge für jede Kommune schädlich verhalten.

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Gemeinderatssitzung vom 12. Juli 2011

Gemeinderat Schmid Franz konnte aus beruflichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen; er hatte sich entschuldigt.
 
Beratungsgegenstand:
Information zu Windkraftanlagen im Gemeindebereich Innernzell durch die Firma Nigl & Mader, Röhrnbach

In seinen einführenden Worten wies der Vorsitzende darauf hin, dass im Hinblick auf den beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie eine lebhafte öffentliche Diskussion über technische, wirtschaftliche, energie- und umweltpolitische Umsetzung sowie Vor- und Nachteile von erneuerbaren Energien entstanden sei. Hiervon sei auch die Nutzung von Windkraft betroffen. Seinen weiteren Ausführungen war zu entnehmen, dass die Nutzung von Windkraft schon vor 10 Jahren Thema in der Gemeinde Innernzell war.  Bei der heutigen Information gehe es ihm darum zu erfahren, wie sich der Gemeinderat grundsätzlich zu dieser Thematik verhält. Er persönlich könnte sich aber durchaus eine Realisierung „Windkraftanlage“ in Innernzell, unter der Voraussetzung dass Bürger hierbei miteinbezogen werden,  vorstellen. Deshalb sei angedacht, dass man hierzu auch eine Bürgerinformationsveranstaltung durchführt.

Aufgrund der aktuellen Lage, habe nunmehr die Firma Fa. Nigl + Mader auf Wunsch eine Erkundung nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Innernzell vorgenommen. Bei der Erkundung selber wurde eine Einteilung des Gemeindegebietes nach Windgeschwindigkeiten in 140 m sowie eine Markierung exakter Standorte der am besten geeigneten Bereiche auf Freiflächen als auch in Waldgebieten vorgenommen.
In seinen weiteren Ausführungen betonte der Vorsitzende nochmals, dass es sich ihm bei der heutigen Information über Windkraftanlagen nur darum gehe, sich grundsätzlich Gedanken über erneuerbare Energien zu machen. Anschließend bat er Herrn Thomas Mader von der Firma Nigl + Mader um weiterführende Informationen.

In seinen Ausführungen ging Herr Mader zunächst auf den Anlass und Motiv der Studie ein. Daraus war zu entnehmen, dass erklärtes Ziel der Gemeinde eine Reduzierung des CO2-Ausstosses und die Unabhängigkeit von fossilen und atomaren Energieträgern sein soll. Durch die immer stärker ansteigenden Energiepreise und der Verknappung der fossilen Energieträger erhöhen sich die Energiekosten der Kommunen. Um diesen Trend entgegenzuwirken muss in Zukunft mehr erneuerbare Energie genutzt werden. Daher sollte als oberstes Ziel die Steigerung der regionalen Wertschöpfung stehen. Werden neue Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgebaut, kommt dies direkt den betreffenden Gemeinden und Regionen zu Gute. Die abwandernden „High-Tech“ Berufe können in der Region gehalten werden. Es werden Firmen für Planung, Aufbau, Wartung, Management, etc. .... benötigt.

Eine Säule davon ist die Nutzung der Windkraft. Im Gemeindegebiet Innernzell gibt es günstige Standorte für Windkraftanlagen. Hierbei handelt sich um die Bereiche Bärndorf, Aschenstein und Gmünd. Bei genauerer Betrachtung würde sich aber nur der Bereich „Aschenstein“ eignen.  An-zumerken ist aber, dass die ermittelten Zahlen und Auswertungen auf Angaben im Bayerischen Windatlas basieren.

Möglichkeiten:
Nach den Untersuchungen der statistischen An-gaben des Windatlas Bayern, können für die Gemeinde Innernzell folgende Aussagen getroffen werden.
Einteilung des Gemeindegebietes nach mittleren Windgeschwindigkeiten in
  10 Meter Höhe:          2,0 – 3,4 m/s
  80 Meter Höhe:          4,5 – 5,4 m/s
140 Meter Höhe:          5,0 – 6,4 m/s
Die wirtschaftlichste Darstellung würde sich demnach in einer Höhe von 140 Meter ergeben. Dieser Bereich wurde im Anschluss näher betrachtet und Standortanalysen in Bezug auf Windgeschwindigkeit, Grenzen, Bebauung, Infrastruktur und Abstände durchgeführt.
Die näheren Einzelheiten hierzu können der Präsentation der Firma Nigl + Mader entnommen werden, die dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beigefügt ist.
In der anschließenden Diskussion wurde durch Herrn GR Karl die Meinung vertreten, dass wenn der Bau von Windkraftanlagen in Erwägung gezogen werden sollte, diese dann der freien Wirtschaft überlassen werden sollte. An Herrn Mader stellte er die Frage ob die Windkraftanlage synchron laufen würde. Alles andere würde er nämlich nicht unterstützen. Zum angedachten Standort gab er zu bedenken, dass sich dieser mehr oder weniger in einer „Schneise“ befinde. Der Energieertrag sei seiner Meinung nach  hier er-heblich geringer als oben am Berg. 

Der Vorsitzende betonte in diesem Zusammenhang nochmals, dass es heute nicht um technische Fragen und Festlegungen gehe sondern darum, wie das Gremium grundsätzlich zu der Angelegenheit stehen würde. In einem weiteren Schritt ist es dann sinnvoll, die Bürger über die Möglichkeit zur Errichtung einer  Windkraftanlage zu informieren. Sollte sich in einer Infoveranstaltung und Befragung der Bürger eine positive Resonanz herausstellen, sind weitere Überlegungen anzustreben.
GR Herz erinnerte daran, dass vor einigen Jahren eine ähnliche Anlage besichtigt wurde. Bei dieser war aber nicht der Lärm ausschlaggebend son-dern der „Schattenwurf“. Er stellte deshalb an Herrn Mader die Frage, ob es hierfür Grenzwerte gebe. Herr Mader beantwortete die Frage dahingehend, dass hierfür ein Gutachten zu erstellen ist. Bei den vorgesehenen Standorten habe man aber den gesetzlich vorgegebenen Abstand von 600-800m zur vorhandenen Bebauung bereits berücksichtigt. GR Karl merkte an, dass Lärmbelästigung und Schattenwurf in dem vorgesehenen Bereich kein Problem darstellen dürfte. Er betonte aber nochmals, dass seiner Meinung nach die Anlage auf den „Berg“ müsste.
GR Halser sprach sich persönlich gegen solche Anlage in der Region aus. Seiner Meinung nach gehören diese dorthin, wo auch genügend Wind ist – nämlich ans Meer. Ausserdem wollte er wissen, wie es sich mit dem Kosten, die schon im Vorfeld anfallen, verhält. Alleine schon für Windgutachten müssten nicht unerhebliche Summen in die Hand genommen werden, ohne dabei zu wissen, was letztendlich dabei rauskomme. Die Kosten für ein Windgutachten bezifferte Herr Mader vorsichtig mit 2000-5000,00 Euro/Monat. Die Messung selber ist über mehrere Monate erforderlich. GR Füller Michael  sprach sich dafür aus, die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Grundsätzlich ist aber vorher die Meinung der  betroffenen Anlieger einzuholen. Der Vorsitzende betonte, dass er im Vorfeld lediglich mit den Grundstückseigentümern Gespräche geführt ha-be. Im einen weiteren Schritt war die Einbindung der Anlieger vorgesehen. GR Füller Norbert sah ebenfalls ein Problem mit den im Vorfeld anfal-lenden Kosten und GR Wastl wies darauf hin, dass erst durch ein Windgutachten geklärt werden kann, wie es weitergeht. GR Karl betonte in diesem Zusammenhang, dass wenn sich herausstellen sollte, dass die Windstärken ausreichend sind, Investoren von selber kommen. Derzeit haben diese aber noch kein Interesse bekundet. GR Füller Michael merkte an, dass auf jeden Fall vorher die Bürger zu befragen sind, bevor Kosten entstehen. Nach Meinung von GR Saugspier ist die ganze Diskussion noch zu früh. Man müsse erst im Rahmen einer Bürgerversammlung die Meinung der Bevölkerung erfahren. Zum Schluss wies der Vorsitzende nochmals darauf hin, dass es sich lediglich um eine Information gehandelt habe.
Festzuhalten ist, dass in absehbarer Zeit eine Infoveranstaltung für die Bürger anzusetzen ist, um das Meinungsbild aus Sicht der Bevölkerung zu erfahren.

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zur Gewerbehofüberdachung durch die FS Verarbeitung Fuchs & Sailer GmbH 

Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Ein-vernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage mit Heu- und Strohlager durch Werner Trinkl, Hilgenreith - Hochfeld.
 

Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Ein-vernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:         
Information über die zukünftige Entwicklung der Grundschule Innernzell/Schöfweg

Wie der Vorsitzende einleitend mittteilte, wurde nach einer Befragung der betroffenen Elternteile durch den Schulleiter Herrn Franz Eibner festgestellt, dass nur jahrgangsreine Klassen gebildet werden sollen. Als Vorteil kann darin gesehen werden, dass keine großen Kombiklassen, die sich nach derzeitigem Stand bei 26 Schülern bewegen würde, zu bilden sind. Nachteil ist, dass die Kinder der 1. und 2. Jahrgangstufe zum jeweiligen Schulstandort gefahren werden müssen. Geplant wäre zur Zeit, dass die 1. Klasse (18 Schüler – aus Innernzell 10/ Schöfweg 8) in Schöfweg und die 2. Klasse (24 Schüler – aus Innernzell 16/ Schöfweg 8)   in Innernzell beschult wird. Die Jahrgangsstufe 3 aus 13 Kindern und die Jahrgangsstufe 4 mit 21 Schüler würden jahrgangsrein in Innernzell beschult. Die Kombiklasse 3 und 4 mit 23 Schülern würden weiterhin in Schöfweg verbleiben. Als Fazit kann festgehalten werden, dass Innernzell ab dem Schuljahr 2011/12 eine Klasse verliert.
Im Schuljahr 2012/13 würden sich bei der Klassenbildung die Schülerzahlen der Jahrgangsstufe 1 (27 Schüler – aus Innernzell 12/Schöfweg 15) und bei der Jahrgangsstufe 2 (18 Schüler – aus Innernzell 10/Schöfweg 8) bewegen. Die Jahrgangsstufe 3 setzt sich aus 24 Schülern (Innernzell 16/ Schöfweg 8) und die Jahrgangsstufe 4 aus 13 Schülern zusammen.

Schulleiter Franz Eibner, der zu diesem Tagesordnungspunkt geladen wurde, betonte in seinen Ausführungen, dass man mit der leidigen Angelegenheit bereits seit März befasst sei. Ein Ergebnis hätte er sich bis spätestens Mai gewünscht. Zusammengefasst kann jetzt aber gesagt werden, dass es nur zwei Möglichkeiten gäbe - nämlich die Bildung von reinen Jahrgangsklassen oder die Bildung von Kombiklassen. Der bestehende öffentlich-rechtliche Vertrag der besagt, dass aus dem Gebiet der Gemeinde Schöfweg keine Schülerinnen und Schüler zur Bildung von Klassen an den Schulort Innernzell abzugeben sind und ebenso kein Schüller aus dem Gebiet der Gemeinde Innernzell zur Bildung von Klassen an den Schulort Schöfweg abzugeben sind kann in der jetzigen Form so nicht aufrechterhalten werden. Das vom Schulrat Grabl und ihm vorgeschlagene Konzept sollte daher gestützt werden, da es unumgänglich ist, dass beide Kommunen Kompromisse eingehen. Auch wenn die vorgeschlagene Lösung unterm Strich nicht befriedigend sei, bietet sich dennoch auch die Chance, dass die beiden Gemeinden dadurch „zusammenwachsen“.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde durch GRin Wastl angemerkt, dass sie immer schon eine Verfechterin von reinen Jahrgangsklassen war. Sie sieht deshalb das vorgeschlagene Konzept als gelungen an. GR Herz betonte, dass die  Alternativen zum Vorschlag sehr eingeschränkt seien. Seiner Meinung nach sind reine Jahrgangsklassen aber die bessere Lösung. In seinen weiteren Ausführungen lies er wissen, dass er schon oft aus der Bevölkerung angesprochen wurde, warum überhaupt so ein Vertrag mit Schöfweg eingegangen wurde, ohne dass diese hier irgendwie „geknebelt“ wurden. Der durch den Vertrag entstandene Streit zwischen den beiden Kommunen wurde letztendlich auf den Rücken der Kinder ausgetragen. Seiner Meinung nach muss der Vertrag aber jetzt aktualisiert werden, da er ansonsten Gültigkeit bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hätte.
GR Ilgmeier wies darauf hin, dass wenn man mit dem Konzept über die Runde komme, sich auch Gedanken über die leer werdenden Räume machen müsse. Hier soll evtl. versucht werden sie einer anderen Nutzung zuzuführen.

Beschluss:
In Anbetracht einer guten Zusammenarbeit wird ein Signal nach Schöfweg gegeben. Es wird daher dem Elternwillen und dem Vorschlag des Schulleiters entsprechend in Innernzell eine jahrgangsreine Beschulung befürwortet.  Der Nachteil, dass dabei Innernzeller Schüler nach Schöfweg und Schöfweger Schüler nach Innernzell gefahren werden müssen ist dabei in Kauf zu nehmen. Aus pädagogischer Sicht ist eine jahrgangsreine Beschulung derzeit die beste Lösung.

Beratungsgegenstand:
Auftragsvergabe Wasserrecht für die Entnahme und Ableitung von Grundwasser und zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung mit Ausweisung von Schutzgebieten

Wie der Vorsitzende berichtete, ist das Wasserrechtsverfahren für die Gemeinde Innernzell bis 31.12.2012 befristet und muss daher erneuert werden.
Das auslaufende Wasserrechtsverfahren wurde bereits vom Ingenieurbüro Wolf durchgeführt. Entsprechend des Angebotes ist anzumerken, dass weitere aktuelle Verfahren anderer Versorger zeigen, dass im Verfahren mit spürbaren Nutzungseinschränkungen und erheblichen Ausweitungen der Schutzzone zu rechnen ist.
Für die Erstellung der Unterlagen entstehen nicht nur Kosten gemäß des vorliegenden Honorarangebotes. Weitere Kosten können für das hydro-geologische Gutachten, für die Unterlagen vom Vermessungsamt sowie die chemische und bakteriologische Untersuchung der Quellen, ggf. Ortung der Quellen sowie zu leistende Entschädigungen für künftige Nutzungseinschränkungen entstehen.  
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Wolf wird entsprechend des Angebotes beauftragt, das Wasserrechtsverfahren für das gesamte Versorgungsgebiet der Gemeinde Innernzell, durchzuführen.

Beratungsgegenstand:
Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
- Zustimmung zur Resolution

Der Gemeinderat Innernzell befasste sich mit dem Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, das im Bundeskabinett verabschiedet worden ist und nun zur Beschlussfassung an den Bundestag weitergeleitet wird. Die Spitzenorganisationen der Kommunen, der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben sich bereits in einer gemeinsamen Resolution gegen diesen Gesetzes-vorschlag ausgesprochen und fordern die örtlichen Bundestagsabgeordneten auf, sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger für eine Stärkung der kommunalen Abfallentsorgung einzusetzen. Kernpunkt der Kritik am Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die Freigabe der gewerblichen Abfallsammlung bei den Haushalten und die geplante Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne. Damit würden bestehende, gut funktionierende Erfassungssysteme der kommunalen Entsorgungsbetriebe – wie beim ZAW Donau-Wald - gefährdet. Die Abschöpfung von Wertstoffen aus den Haushalten durch private Entsorgungsunternehmen kann beim ZAW Donau- Wald zu Einnahmeausfällen von bis zu neun Millionen Euro im Jahr führen. Das kann für den Gebührenzahler eine Gebührenerhöhung von bis zu 30 Prozent bedeuten. Neben steigenden Müllgebühren führt die Erfassung gemischter Abfälle in einer Wertstofftonne zu einer massiven Verschlechterung der Qualität der erfassten Stoffe. Aus der Sammlung der Gelben Säcke und Gelben Tonnen, die in manchen Regionen in Deutschland angeboten werden, weiß man, dass dort bis zu 60% Prozent nicht verwertbarer Restmüll erfasst wird.

Beschluss:
Der Gemeinderat Innernzell schließt sich der Resolution der kommunalen Spitzenverbände an und fordert auch in unserer Region die Beibehal-tung des bewährten, ökologisch und ökonomisch erfolgreichen Systems der kommunalen Ab-fallentsorgung durch den ZAW Donau- Wald mit Papiertonne, Biotonne, Restmülltonne und einem dichten Netz an Recyclinghöfen.

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Zustieg von Hauptschülern bei der vorhandenen Bushaltestelle in Tumiching

Der Vorsitzende verlas den Antrag von einigen betroffenen Elternteilen aus Tumiching. In diesem beantragen sie, dass ihre Kinder an der vorhandenen Haltestelle in Tumiching (unterhalb der Schreinerei Artinger) zusteigen können. Begründet ist der Antrag damit, dass die Zusteigemöglichkeit der kürzeste Weg sei. Wichtiger jedoch sei, dass die Kinder dafür nicht die Kreisstraße überqueren müssten. Auch wäre hier ein Buswartehäuschen vorhanden, sodass sie nicht der Witterung ausgesetzt wären. 

Wie der Vorsitzende im Anschluss ausführte ist nach Art 2. Abs. 1 des Schulwegkostenfreiheits-gesetz – SchKfrG ein Schulweg in einer Länge von 2 km (Jahrgangsstufe 1-4) bzw. 3 km (ab Jahrgangsstufe 5) zumutbar. Bei der Messung selber ist der kürzeste zumutbare Fußweg ausschlaggebend, nicht der Weg, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad etc. zurückgelegt wird. Ausserdem wurde im vergangenem Jahr in Absprache der Polizeiinspektion Grafenau und des Landratsamtes Freyung-Grafenau im Kreu-zungsbereich der Kreisstraße/Abzweigung Günther-Karl Straße eine Haltestelle eingerichtet, die aber seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr genutzt werde. Der Schulbus kommt aus Richtung „Günther-Karl-Straße“ und biegt dann in die Kreisstraße ein. Die Kinder müssten also auch beim Zusteigen    des Busses, die Kreisstraße queren. Ein Wenden des Schulbusses in der Günther-Karl-Straße ist nicht möglich. Auch müsste bedacht werden, dass durch den Antrag auf Zustieg letztendlich auch Bezugsfälle geschaffen werden. Zur Untermauerung seiner Ausführungen bat er den Busunternehmer Zeitlhöfler der sich unter den Zuhörern befand, um eine kurze Stellungnahme. Herr Zeitlhöfler bekräftigte die Aussagen und wies auch nochmals darauf hin, dass ein Wenden in der Günther-Karl-Straße nicht möglich ist. Nach seinen Aussagen wurde die bestehende und erst letztes Jahr eingerichtete Haltestelle lediglich 4 - 5 mal genutzt.
GR Zitzelsperger zeigte sich überrascht, weil er als „Tumichinger“ von dem Antrag nichts wusste. Er wies aber auch darauf hin, dass in der Vergangenheit schon für weniger Kinder eine Haltestelle oder ein Buswartehäuschen aufgestellt wurde. In Bezug auf die angesprochene neu eingerichtete Haltestelle im Kreuzungsbereich, regte er an, die vorhandenen Sträucher soweit zurück zu schneiden, damit eine bessere Übersicht erreicht werden kann. GRìn Wastl sah bei einer Befürwortung des Antrages ebenfalls die Gefahr der Schaffung von Bezugsfällen. GR Saugspier fragte an, warum man dann eigentlich  die Haltestelle im letzten Jahr eingerichtet habe. Man hätte ja auch schon damals die jetzt vorgebrachten Gegenargumente vorbringen können. Bürgermeister Kern gab darauf zur Antwort, dass auch hier schon ein mündlicher Antrag der Frau Lerchl  vorgelegen habe. Der Standort im Kreuzungsbereich habe sich für die Haltestelle angeboten und konnte ohne zusätzliche Kosten schnell eingerichtet werden. Auf die Argumentation, dass die Kinder hier der schlechten Witterung ohne Schutz ausgesetzt seien, gab er zur Antwort, dass die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Buswartehäuschens nicht gegeben ist. Zum Schutz vor Witterung gibt es entsprechende Kleidung. Der Vorsitzende verwies aber nochmals darauf, dass es den Kindern durchaus zuzumuten sei, den Schulweg zu Fuß zurückzulegen. Die Schule befindet sich  lediglich in einer Entfernung von ca. 500 bis 600m. GRin Luksch sah dies ebenso. Ihrer Auffassung nach müssen Kinder grundsätzlich zur mehr Selbstständigkeit erzogen werden. GR Karl sprach in diesem Zusammenhang nochmals die seiner Meinung nach nicht tragbaren Zustände an der Bushaltestelle an der Schule an. Es wäre hier sinnvoll die jetzige Regelung zu überdenken und anderweitig zu lösen. Er habe diesbezüglich schon mehrmals Lösungsansätze aufgezeigt.

Beschluss:
Der Antrag auf Zustieg wird abgelehnt.

Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden

Vollzug der Gemeindeordnung (GO);
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Innernzell für das Haushaltsjahr 2011

Der Vorsitzende ging kurz auf das Schreiben des Landratsamtes Freyung-Grafenau vom 24.06.2011 ein. Das Schreiben selber wird den  Mitgliedern des Gemeinderates mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugestellt.

Zusammengefasst kann festgestellt werden:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2011 gelten als rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Der Verwaltungshaushalt 2011 kann mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt i.H. v. 238.000,--Euro ausgeglichen werden. Die Min-destzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV-Kameralistik beträgt 192.000,-- Euro. Unter Berücksichtigung der Investitionspauschale errechnet sich somit eine freie Finanzspanne von 75.000,-- Euro. Auch innerhalb der Finanzplanungsjahre 2012 – 2014 werden positive freie Finanzspannen prognostiziert.
Der Haushalt 2011 kann erfreulicherweise ohne Kreditaufnahmen ausgeglichen werden. Damit gelingt es der Gemeinde Innernzell, die überdurchschnittlich hohe Gesamtverschuldung etwas zu reduzieren. Auch mittelfristig kann mit einem weiteren Schuldenabbau gerechnet werden. Die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinde Innernzell könnten noch erfolgreicher sein, wenn die Realsteuersätze, die allesamt unterdurchschnittliches Niveau ausweisen, angepasst würden.

Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder

Zustand Kinderspielplatz Innernzell
GRin Luksch sprach den Kinderspielplatz in Innernzell an. Wie sie feststellen konnte, sei dieser jetzt schön gemäht worden. Es müssten aber nach wie vor der Sandkasten mit neuem Sand versehen werden und der schadhafte Zaun er-neuert werden. Der Vorsitzende gab zur Antwort, dass der Zaun nicht gänzlich erneuert werden muss sondern lediglich ein paar schadhafte Stellen. Ansonsten wäre der Spielplatz in Ordnung und wird auch regelmäßig durch den Gemeinde-bediensteten Uhrmann auf Schäden überprüft. Die Befüllung des Sandkastens mit frischen Sand wird noch vorgenommen.
GR Saugspier wendete hierzu ein, dass nach eigenen Feststellungen der Kinderspielplatz eine Gefährdung für spielende Kinder darstellen würde. So seien unter anderem Spielgeräte „verfault“ und somit nicht mehr für eine Nutzung geeignet. Er persönlich rät allen Elternteilen ab, ihre Kinder auf den Spielplatz zu schicken.
Bürgermeister Kern wies die Behauptungen aufs energischste zurück und bat den anwesenden Hausmeister, Herrn Uhrmann, der auch für die Überprüfung der Spielgeräte des Kinderspielplatzes verantwortlich ist, um Stellungnahme zu den Vorwürfen.
Herr Urmann wies die Behauptungen ebenfalls aufs schärfste zurück. Die Geräte werden durch Ihn regelmäßig überprüft und sind in Bezug auf Sicherheit in Ordnung. Lediglich ein paar Stellen müssten abgeschliffen werden, was aber mit einer Gefährdung überhaupt nicht in Zusammenhang gebracht werden kann. Er empfindet es deshalb als Frechheit, wenn eine solche Behauptung aufgestellt wird.

Kreuzungsbereich B533/Tumiching
GR Zitzelsperger sprach den Kreuzungsbereich der B533 - Abzweigung Tumiching an. Hier habe es vor kurzem erst wieder einen Unfall mit tödlichem Ausgang gegeben. Er fragte an, ob man hier nicht eine Geschwindigkeitsbeschränkung beantragen sollte und die vorhandenen Sträucher soweit zurückschneiden könne, um mehr Sichtfreiheit zu erlangen.
Bürgermeister Kern sicherte diesbezüglich eine Überprüfung sowie eine Kontaktaufnahme mit dem Straßenbauamt zu.

Kreuzungsbereich Tumiching/Doblweg
GR Zitzelsperger wies darauf hin, dass im Bereich Tumiching- Abzweigung Doblweg zum Teil „chaotisch“ gefahren werden. Er fragte an, ob man hier nicht was unternehmen könne.
GR Halser gab hierzu in seiner Eigenschaft als Polizeibeamter zu bedenken, dass es sich bei den Rasern in der Regel immer wieder um Anlieger und Ansässige handeln würde. Da eine Geschwindigkeitskontrolle nur kurzzeitig eine Verbesserung bringen würde, sind seiner Meinung nach auch andere Maßnahmen zu prüfen.
Bürgermeister Kern schlug vor, die Angelegenheit durch den Bauausschuss besichtigen zu lassen.

Schaffung von Arbeitsplätzen im Gemeindebereich Innernzell
GR Karl sprach die Schaffung von neuen bzw. zusätzlichen Arbeitsplätzen im Gemeindebereich Innernzell an. Er bemängelte in diesem Zusammenhang, dass man hier viel zu wenig unternehme, damit sich neue Betriebe bzw. Unternehmer ansiedeln. Seinen weiteren Ausführungen war zu entnehmen, dass die Gemeinde Innernzell im Verhältnis zur Einwohnerzahl zwar gut mit Ar-beitsplätzen aufgestellt sei, dennoch könne man sich jetzt nicht einfach zurücklehnen und nichts mehr tun. Und genau diesen Vorwurf müssten sich Verwaltung (hier auch Wirtschaftsförderung LRA) und der Bürgermeister machen lassen. Wie er nämlich erfahren musste, habe vor kurzem eine Firma „Flex“ im Gemeindebereich Innernzell nach geeigneten Objekten zwecks einer Ansiedlung gesucht. Hier wurde überhaupt nicht reagiert. Die Firma habe sich daher nach anderen Möglichkeiten umgesehen und habe sich mittlerweile in Freyung angesiedelt. Näheres hierzu könne aber Gemeinderatskollege Saugspier sagen.
Der Vorsitzende zeigte sich mehr als erstaunt über diesen Vorwurf. Ihm sei bis dato von einer Firma „Flex“ nichts zu Ohren gekommen – und  schon gar nicht, dass sich eine solche in Innernzell hätte ansiedeln wollen. Er stellte daher die Frage an GR Saugspier ob die Aussagen so der Richtigkeit entsprechen.
Auf die Angelegenheit angesprochen, wurde von GR Saugspier zwar bestätigt, dass eine Firma „Flex“ bei ihm angefragt habe, ob im Gemeindebereich Innernzell geeignete Objekte für eine angedachte Ansiedlung vorhanden wären. Er habe dann auch sofort versucht mit Herrn Zaglauer Kontakt aufzunehmen, da er in erster Linie an dessen leerstehendes Gebäude, dachte. Im Anschluss daran habe er vorgehabt die Informationen auch an den Bürgermeister weiterzugeben. Dies habe er aber versäumt. Für dieses Versäumnis entschuldigte er sich.

Wasserversorgung In Innernzell
GR Karl sprach die Wasserversorgungsanlage in Innernzell und deren Leitungsbau an. Nach seinen Ausführungen habe der Bau hierzu bereits in den Jahren 1988/89 und nicht wie immer vom Bürgermeister behauptet im Jahre 1991/92 begonnen. Er wollte dies nur mal richtigstellen.
Der Vorsitzende nahm die Wortmeldung kommentarlos zur Kenntnis.

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Gemeinderatssitzung vom 17.05.2011

Gegen die bestehende Tagesordnung der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben und mit Zustimmung aller anwesenden Gemeinderatsmitglieder um die Tagesordnungspunkte
1. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage durch Herrn Willi Sailer, Innernzell
2. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Holzlagers durch Herrn Michael Karl, Tumiching
ergänzt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Geräteschuppen durch Stefan Fredl und Miriam Simmet  (Lungdorf)

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt. Die Anschaffung und der Einbau einer evtl. erforderliche Hebeanlage erfolgt auf Kosten der Bauherren. Das Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
   
Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an die bestehende Garage durch Walter und Sabine Fischer, Hilgenreith

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Pferdestalles durch Helmut Bartik, Manglham

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Traktorgarage durch Herrn Manfred Karl, Tumiching)

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage durch Herrn Willi Sailer im Baugebiet Zellerfeld

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses durch Herrn Willi Sailer, im Baugebiet Zellerfeld; Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird zur Kenntnis genommen.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Holzlagers durch Herrn Michael Karl, Tumiching

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt. 

Beratungsgegenstand:

Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Innernzell

Auf der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Innernzell am 13.03.2011 wurde Herr Michael Schwankl, Sägeweg 37, 94548 Innernzell, einstimmig zum Kommandanten gewählt.

Beschluss: Die Wahl von Herrn Michael Schwankl, wohnhaft in Innernzell, Sägeweg 37, zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Innernzell wird bestätigt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Beratungsgegenstand:

Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Innernzell

Auf der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Innernzell am 13.03.2011 wurde Herr Roland Nickl, Ort 18, 94548 Innernzell, zum Kommandanten-Stellvertreter gewählt.

Beschluss: Die Wahl von Herrn Roland Nickl, wohnhaft in Innernzell, Ort 18, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Innernzell wird bestätigt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Beratungsgegenstand:

Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte;
Zustimmung zur Änderung des § 9 des Kooperationsvertrages festgelegten Laufzeit

Der Vorsitzende informierte die anwesenden Mitglieder über den aktuellen Stand in Sachen Mittelschulverbund. Seinen Ausführungen war nachfolgender Sachverhalt zu entnehmen:
In der von Schulrat Grabl am 23.03.2011 einberufenen Besprechung in Grafenau, wurde nach weiteren erfolglosen Versuchen eine Einigung in Sachen Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte herbeizuführen, mit den anwesenden Bürgermeistern vereinbart, dass die Geschäftsleiter der betroffenen Gemeinden sowie der Stadt Grafenau, in einer weiteren Gesprächsrunde Lösungsansätze erarbeiten sollen, die für alle Beteiligten tragbar und akzeptabel sind.

In der Runde der Geschäftsleiter wurde die Problematik nochmals eingehend diskutiert und versucht, die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung zu schaffen. Im Rahmen der ausführlichen, sachlichen und sehr fair verlaufenden Gespräche wurde schnell klar, dass wenn beide Parteien (hier die Gemeinden Spiegelau, St. Oswald - Riedlhütte, Neuschönau und die VG-Schönberg für den Schulverbund St. Oswald - Riedlhütte und die Stadt Grafenau und VG Thurmansbang für den Schulverbund Grafenau/Thurmansbang) auf ihren Standpunkten beharren, eine Einigung nicht zustande kommt. Im Rahmen der weiteren Beratung verständigte man sich daher einvernehmlich auf folgenden Lösungsvorschlag: „Der öffentlich-rechtliche Kooperationsvertrag zwischen den Hauptschulverband Schönberg und dem Hauptschulverband St. Oswald-Riedlhütte für den Schulverbund Schönberg-Riedlhütte  soll auf 2 Jahre Laufzeit  beschränkt werden.
(Die derzeitige Regelung sieht eine unbefristete Laufzeit vor). Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit Grafenau/Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten dazu werden im Vorfeld neu verhandelt."

 Um abklären zu können, ob auch die Regierung von Niederbayern diesen Vorschlag akzeptieren würde, setzte man sich umgehend  mit Herrn Oberregierungsdirektor Schorr sowie dem Bereichsleiter für Schulen, Herrn Schätz, in Verbindung. Hierbei wurde von beiden Gesprächspartnern versichert, dass die angedachte Vorgehensweise zwar nicht den Vorgaben entspreche, sie aber durchaus mit der Lösung einverstanden wären. Sofern die jeweiligen Gremien den Vorschlag befürworten und die nachfolgende Änderung im bestehenden Kooperationsvertrag des Schulverbundes Schönberg-Riedlhütte vorgenommen wird, stehe einer Zustimmung nichts mehr im Wege.  Außerdem würde dadurch auch der für 16. Mai vorgesehene Termin an der Regierung von Niederbayern, hinfällig.

Folgende Änderung im Kooperationsvertrag des Schulverbundes Schönberg-Riedlhütte wird vorgeschlagen:
§ 9
Laufzeit, Revisionsklausel
(1) Der Vertrag wird auf 2 Jahre geschlossen. Die Kündigung ist für diese Dauer ausgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit dem Schulverbund Grafenau/Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten werden dazu im Vorfeld neu verhandelt.
(2)  Der Vertrag ist jährlich durch die Verbundversammlung zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Verbesserungsbedarf vor Beginn des nächsten Schuljahres entsprechend zu ändern.

Seitens der Geschäftsleiter wird vorgeschlagen, den Lösungsvorschlag den jeweiligen Gremien zur Beratung vorzulegen und eine Zustimmung herbeizuführen.

Beschluss: Der bisher im öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag der Hauptschulverbände Schönberg und St. Oswald-Riedlhütte für den Schulverbund Schönberg-Riedlhütte enthaltene § 9 wird durch die folgende Fassung ersetzt:
§ 9
Laufzeit, Revisionsklausel

(1) Der Vertrag wird auf 2 Jahre geschlossen. Die Kündigung ist für diese Dauer ausgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit dem Schulverbund Grafenau/Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten werden dazu im Vorfeld neu verhandelt. 

(2) Der Vertrag ist jährlich durch die Verbundversammlung zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Verbesserungsbedarf vor Beginn des nächsten Schuljahres entsprechend zu ändern.

Beratungsgegenstand:

Elternbeiträge für den Besuch des Kindergartens Innernzell;
Anpassung der Mindestelternbeiträge für die Abrechnungsjahre ab dem 01. September 2011

Nach den Bericht des Vorsitzenden und wie bereits auch aus der örtlichen Tagespresse in den letzten Wochen zu entnehmen war, wurde durch den Caritas-Verband für die Diözese Passau e. V., Fachbereich Kita-Finanzen, die Mindestelternbeiträge für karitative Kindergarteneinrichtungen erhöht. Die Elternbeiträge in der Gemeinde Innernzell wurden zuletzt mit Wirkung zum Kindergartenjahr 2006/2007 aufgrund des Inkrafttretens des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes angepasst und seitdem un-verändert belassen.

In der Sitzung des Gemeinderates Innernzell am 12. August 2008 wurden ab Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 die Elternbeiträge bei gleichzeitigen Buchungen von mehreren Kindern einer Familie die Beiträge entsprechend reduziert und auf 70 v. H. des Ausgangselternbeitrages festgesetzt. Die Beiträge des Kindergartens Innernzell im Vergleich zu karitativen Kindergarteneinrichtungen lagen im Kindergartenjahr 2006/2007 um 3 von Hundert unter den Beiträgen vergleichbarer Einrichtungen.  Bereits zu den bestehenden Beitragssätzen im Kindergartenjahr 2009/2010 von karitativen Einrichtungen ergibt sich eine Differenz zwischen 11 und 12 Prozent.

Nachdem ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 die Beiträge verstärkt angehoben werden, ergibt sich zu den bisherigen Buchungszeiten eine Differenz von rund 20 %, wobei hier Schulkinder und „U3-Kinder“ außer Betracht gelassen wurden (Differenzen zwischen 81% und 90 %).

Der Vorsitzende führte weiter aus, dass durch die Verwaltung ein entsprechender Vorschlag zur Anpassung der Beiträge erarbeitet wurde; demnach sollten die derzeitigen Beiträge zwischen 5,00 Euro und 6,00 Euro angehoben werden. Dies entspricht einer Erhöhung zwischen 8,5 % und 9,3 %. Dadurch würde sich die Differenz zwischen den Beiträgen karitativer Einrichtungen und denen des Kindergartens Innernzell auf rund 10 % verringern. Die Geschwister-Beiträge sollten, entsprechend des Beschlusses aus der Sitzung des Gemeinderates Innernzell am 12. August 2008, entsprechend angepasst werden.

Beschluss: Ab dem Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 werden die Elternbeiträge wie folgt festgesetzt:
4 Stunden/Tag   63,00 Euro
5 Stunden/Tag   70,00 Euro
6 Stunden/Tag   76,00 Euro
jeweils zzgl. 3,00 Euro Spielgeld.

Bei gleichzeitigen Buchungen von mehreren Kindern einer Familie für das zweite und ggf. auch für die weiteren Kinder:
4 Stunden/Tag   44,10 Euro
5 Stunden/Tag   49,00 Euro
6 Stunden/Tag   53,20 Euro
jeweils zzgl. 3,00 Euro Spielgeld.

Für Kinder die bereits eingeschult sind:
4 Stunden/Tag   10,00 Euro
5 Stunden/Tag   10,00 Euro
6 Stunden/Tag   10,00 Euro
 
   
Beratungsgegenstand:

Wasserversorgung Innernzell- BA 03;
Zuwendungsbescheid vom 20. März 2002;
Erweiterung der zentralen Leittechnik mit Umbau- und Sanierungsarbeiten

Wie der Vorsitzende berichtete, wurde in der Sitzung des Gemeinderates Innernzell am 22. März 2011 beschlossen, die Ortsstraßen „Bergstraße, Markwiesenweg und Ragerspiel“ nicht auszubauen. Des weiteren erfolgt kein Ausbau der Wasserversorgungsleitungen im Bereich der Ortsstraßen, da diese im Rahmen des BA 03 der Gemeinde Innernzell als abgeschlossen festgestellt wurden.

Beschluss: Es erfolgt kein Ausbau gemäß dem Zuwendungsantrag vom 20. März 2002 zum Vorhaben „Erweiterung der zentralen Leittechnik mit Nebenstelle Bauhof, Außenstation Hochbehälter Schlag (einschließlich Stromanschluss) und teilweisem Umbau der Installation, im Rahmen des BA 03 der Gemeinde Innernzell, Vorhabenskennziffer WVb 272128 03.
Der Bauabschnitt 03 wird insgesamt als abgeschlossen festgestellt.

Beratungsgegenstand:

Bekanntgabe der Ergebnisses der Jahresrechnung 2010

Vom Vorsitzenden beauftragt stellte Herr Pichler fest, dass der Gesamthaushalt 2010 in den Einnahmen mit 2.995.115,57 Euro und in den Ausgaben mit 3.202.911,66 Euro schließt und sich damit ein Soll-Fehlbetrag in Höhe von 207.796,09 Euro ergibt.

Das abgelaufene Haushaltsjahr 2010 schloss im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.093.691,07 Euro und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen in Höhe von 901.424,50 Euro und in den Ausgaben mit 1.109.220,59 Euro, ab.  Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war im Haushaltsjahr 2010 mit 190.280,00 Euro veranschlagt. Tatsächlich konnten vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt 251.638,75 Euro und damit ein um 61.358,75 Euro (d.h. rd. 32 %) höherer Betrag zugeführt werden. Diese Erhöhung ist im wesentlichen auf die positiven Rechnungsergebnissen in den Einzelplänen 0 bis 8 des Verwaltungshaushaltes zurückzuführen (+ rd. 53.807 Euro). Die Gründe für den Soll-Fehlbetrag lagen insbesondere im Einbehalt der Restzuwendung in Verbindung mit dem Umbau und der Generalsanierung der Grundschule mit Turnhalle in Höhe von 124.000,00 Euro, welcher im Jahre 2011 zur Auszahlung gelangt, und im Verzicht auf die Ausschöpfung der Kreditermächtigung in Höhe von rd. 113.000 Euro, in Erwartung einer positiveren Haushaltslage im Jahre 2011 (rechtsaufsichtlich genehmigter Kreditrahmen 2010: 398.950,00 Euro / Kreditaufnahme 2010: 285.000,00 Euro), begründet.

Beratungsgegenstand:

Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011

Der Vorsitzende, 1. Bgm. Kern,  gab bekannt, dass im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 eine Vorbesprechung am 09. Mai 2011 durchgeführt wurde.

Er stellte ferner fest, dass die Gemeinde Innernzell mit dem Haushalt für das Jahr 2011, nach kostenintensiven Maßnahmen der Vorjahre, nunmehr in eine Phase der Konsolidierung des Haushaltes eintritt.  Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2011 kann ausgeglichen und ohne Kreditaufnahme dargestellt werden.

Wie die Verwaltung bekannt gab, schließt der Gesamthaushalt 2011 in den Einnahmen und Ausgaben mit                                            2.816.095,00 Euro,
wobei auf den Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben                     
                                                 2.084.175,00       Euro
und auf  den Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben      731.920,00       Euro
entfallen.

Im Vergleich zum Gesamthaushalt 2010 verringerte sich das Gesamtvolumen um rd. 11,5 %, d.h., rd. 365.835,00 Euro weniger Einnahmen und Ausgaben. Nachdem das abgelaufene Haushaltsjahr 2010 mit einem Soll-Fehlbetrag in Höhe von 207.796,09 Euro schloss, ist dieser Fehlbetrag im Vermögenshaushalt 2011, auszugleichen. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt liegt mit Ansatz in Höhe von rd. 238.240,00 Euro über der Mindestzuführung in Höhe der Leistungen für die ordentlichen Tilgungen.

Unter Hinzurechnung der Investitionspauschale in Höhe von 29.900,00 Euro ergibt sich somit eine freie Finanzspanne von rd. 76.045,00 Euro. Die positiven Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr liegen insbesondere auch in den Wechselwirkungen des kommunalen Finanzausgleichs (verminderte Aufwendungen für die  Kreisumlage trotz Anstieg um einen Prozentpunkt in Höhe von rd. 39.900,00 Euro und der Erholung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer + 17.090,00 Euro), begründet. Unter Berücksichtigungen der weiteren Steuerzuweisungen und abzuführenden Umlagen steigt der Überschuss in Abschnitt 9000 von rd. 578.850,00 Euro auf 639.625,00 Euro, was einer positiven Veränderung von rd. 60.775,00 Euro entspricht.
Im Allgemeinen ist im Haushaltsjahr 2011 mit einem deutlichen Anstieg der Ausgabenleistungen im Vergleich der Vorjahre im Bereich der Strom- und Netzentgelte zu verzeichnen. So steigen exemplarisch die Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung in einem nichtunerheblichem Umfang (+ 5.600,00 Euro).

Im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung „Wasserversorgung“ konnte festgestellt werden, dass, nachdem am 09. Februar 2011 mit Wirkung zum 01. März 2011, die Gebühr für die Entnahme pro cbm Wasser von 0,60 Euro/cbm auf 0,75 Euro/cbm angehoben wurde, sich im Haushaltsjahr 2011 wiederum ein Defizit i.H. von rd. 6.110,00 Euro ergibt.
Trotz der prognostizierten Mehreinnahmen aus den Nutzungsgebühren i.H. von rd. 11.810,00 Euro weist der Haushalt dennoch ein Defizit in vorgenannter Höhe auf, nachdem im Haushaltsjahr 2011 erstmalig Aufwendungen mit dem durchzuführenden Wasserrechtsverfahren für die Entnahme und Ableitung von Grundwasser zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung Innernzell mit Ausweisung von Schutzgebieten veranschlagt wurden.

Es kann damit bereits zum derzeitigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass voraussichtlich bis spätestens zum Ende des Finanzplanungszeitraumes (2014) die Gemeinde Innernzell nochmals gehalten ist, eine Anpassung der Benutzungsgebühr vorzunehmen. Über deren Höhe können erst weitere Feststellungen getroffen werden, soweit die Aufwendungen für das Wasserrechtsverfahren endgültig festgestellt bzw. ausreichend kalkuliert werden können.

Eine ähnliche Situation ist im Bereich der Abwasserbeseitigung zu verzeichnen. Im Haushaltsjahr 2011 weist der UA 7000 einen Überschuss i.H. von 5.795,00 Euro bzw. im UA 7100 ein Defizit von 15.610,00 Euro aus. Wie bereits im Vorjahr festgestellt, weist die Abwasserbeseitigung in den Haushaltsjahren 2006 bis 2010 insgesamt eine Unterdeckung von rd. 580,00 Euro aus. Im Haushaltsjahr 2010 schloss die Abwasserbeseitigung mit einem Defizit von rd. 420,00 Euro.

Nach Ansatz ergibt sich im Haushaltsjahr 2011 ein Defizit i.H. von rd. 9.815,00 Euro. Die endgültigen Feststellungen, insbesondere mit Ausblick auf die Folgejahre, können erst nach Abschluss bzw. Fertigstellung des Rechnungsergebnisses 2011 getroffen werden. Insbesondere ist dabei auch zu berücksichtigern, wie sich die Abwassermenge im Hinblick auf die derzeit in der Gemeinde Schöfweg ausführenden Kanalisationsarbeiten entwickelt.
Im übrigen wurde den Anwesenden die einzelnen Abschnitte des Haushaltsplanes dargelegt und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr eingehend erläutert.

Zu den Investitionen im Haushaltsjahr 2011 konnte festgestellt werden, dass die Gemeinde Innernzell entgegen der Finanzplanung und entsprechend der Beschlusslage des Gremiums, nicht den Ausbau der Ortsstraßen „Bergstraße“, „Markwiesenweg“ und „Ragerspiel“ durchführt und insoweit auch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Wasserversorgung Innernzell  BA 03 nicht zur Ausführung gelangen.
Neben den Aufwendungen i.V. mit den gesetzlichen bzw. vertraglichen Mängel- bzw. Gewährleistungseinbehalten für die Generalsanierung der Grundschule Innernzell, die in den Jahren 2011 bis 2014 zur Auszahlung gelangen, sind im Haushaltsjahr 2011 insbesondere Ausgaben mit dem Angebot zu einer verlängerten Mittagsbetreuung vorgesehen. Daneben ist die Beschaffung einer Leittechnik/ Störmeldeanlage für die Wasserversorgung Innernzell beabsichtigt.

Beschluss: Die Gemeinde Innernzell erlässt auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) folgende Haushaltssatzung:


§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den  Einnahmen und Ausgaben mit 2.084.175,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 731.920,00 Euro ab.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.                             

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A
für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe 320 v.H.
2. Grundsteuer B
für sonstige Grundstücke                  320 v.H.      3.   Gewerbesteuer                               300 v.H. 
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2011 in Kraft.

Beratungsgegenstand:

Investitionsprogramm zum Finanzplan für die Haushaltsjahre 2010 - 2014

Vom Vorsitzenden beauftragt, erläuterte Herr Pichler die geplanten Investitionen in den kommenden Haushaltsjahren. Im Allgemeinen kann festgestellt werden, dass die Haushaltsjahre 2011 und 2012 als eine Phase der Konsolidierung und investiven Zurückhaltung zu beurteilen sind. Dies ermöglicht bzw. schafft für die ab 2013 in baulicher Hinsicht beabsichtigten Maßnahmen, insbesondere den Ausbau der GVStr. Manglham – Ort, erforderlichen finanziellen Voraussetzungen.  Wie er feststellte, sind in den Finanzplanungszeiträumen 2011 – 2014 für den Umbau und die Generalsanierung der Grundschule mit Turnhalle, nach deren auch kostenmäßigen Ab-schluss,  die Gewährleistungs- und Mängeleinbehalte der einzelnen Gewerke (Baumeisterarbeiten etc.) vorgesehen. Entgegen der Finanzplanung des Vorjahres ist mit einer Ausführung des BA 05 der Abwasserbeseitigung Innernzell, OT Gaiging, Bärn-reuth, Ohhof nicht vor dem Haushaltsjahr 2015 zu rechnen. Dieser Abschnitt ist baulich mit dem Bauab-schnitt 16 des Marktes Schönberg verbunden. In der Finanzplanung des Marktes ist bis zum Haushaltsjahr 2014 die Maßnahme nicht berücksichtigt.

Beschluss: Dem Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2010 – 2014 wird zugestimmt.

Beratungsgegenstand:

Berichterstattung des Vorsitzenden

Information über Windkraftanlagen im Gemeindebereich Innernzell

Der Vorsitzende informierte über die Möglichkeit zur Nutzung von Windenergie. Seinen Ausführungen war zu entnehmen, dass die Fa. Nigl + Mader auf Wunsch eine Erkundung nach geeigneten Standorten für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Innernzell vornahm. Bei der Erkundung selber wurde eine Einteilung des Gemeindegebietes nach Windgeschwindigkeiten in 140 m sowie eine Markierung exakter Standorte der am besten geeigneten Bereiche auf Freiflächen als auch in Waldgebieten vorgenommen. Die Vorteile von Freiflächenstandorten für Windkraftanlagen liegen darin, dass man hier weniger große Anlagen aufstellen müsse und kein Eingriff im Ökosystem Wald erfolgen würde. Die Nachteile liegen darin, dass mit einen relativ geringen Abstand zu bebauten Anwesen zu rechen ist und die Anlagen Einfluss auf das bestehende Landschaftsbild haben.
Bei Waldstandorten würde es hingegen so aussehen, das für die Errichtung von Windkraftanlagen nur geringe Flächen für Fundamente und Montagearbeiten gerodet werden müssten. Die Nabenhöhe der Anlage würde bei min. 120 Meter liegen, da ansonsten mit Windturbolenzen oberhalb der Baumgrenzen zu rechnen ist. Vom Vorteil wäre auch, dass bei solchen Standorten eine größere Entfernung zu Anwohnern eingehalten werden kann. Dadurch könnte die Lärmemission erheblich reduziert werden. Außerdem würde eine geringere Landschaftsbeeinträchtigung stattfinden.
Resümee der Erkundung ist, dass es im Gemeindebereich Innernzell einige günstige Standorte für Windkraftanlagen gibt. Hierbei handelt sich um die Bereiche Bärndorf, Aschenstein und Gmünd. Bei genauerer Betrachtung würde sich aber nur der Bereich „Aschenstein“ eignen.  Anzumerken ist aber, dass die ermittelten Zahlen und Auswertungen auf Angaben im Bayerischen Windatlas basieren. Zur genaueren Bestimmung wären noch mehrere Daten wie Leitungsnetz des Energieversorgers, Leistungseinspeisemöglichkeiten sowie eine langfristige Messung der Windgeschwindigkeiten einzuholen.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass es sich ihm bei der Information über Windkraftanlage nur darum ging, sich grundsätzlich Gedanken über erneuerbare Energien zu machen. Hier ist ja zur Zeit, gerade in Hinblick auf Atompolitik, eine lebhafte öffentliche Diskussion über technische, wirtschaftliche, energie- und umweltpolitische Vor- und Nachteile von Energien entstanden.

Beratungsgegenstand:

Anfragen u. Anträge der Gemeinderatsmitglieder

a) Anfrage über Stand LTE-Ausbau

Gemeinderat Ilgmeier fragte an, wie den der momentane Stand beim LTE-Ausbau sei. Bürgermeister Kern gab zur Antwort, dass ihm in der Angelegenheit zur Zeit  keine neue Sachlage bekannt sei.

b) Anfrage über Sachstand Schulplanung

Gemeinderat Ilgmeier erkundigte sich nach dem derzeitigen Stand der Schulplanung Innernzell/Schöfweg. Der Vorsitzende antwortete darauf, dass in der Sache noch Gespräche mit dem Schulrat, Herrn Grabl, zu führen sind. Das Ergebnis der Besprechung sei aber noch völlig offen. 

c) Straßenschäden im Bereich „Bergstraße“, „Markwiesenweg“ und „Ragerspiel“

Gemeinderat Ilgmeier fragte an, wie man nun  mit der Behebung der Straßenschäden  an  den Ortstraßen „Bergstraße“, „Markwiesenweg“ und „Ragerspiel“ weiter verfahre.
Der Vorsitzende erwiderte darauf, dass die Schäden an den genannten Straßen soweit behoben werden, dass eine Verkehrssicherheit gegeben ist.

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Gemeinderatssitzung vom 29.03.2011

Vorbemerkung:
Die Gemeinderäte Ilgmeier und Zitzelsperger konnten aus beruflichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen; sie hatten sich entschuldigt. Gemeinderat Schmid nahm ohne Angaben von Gründen an der Sitzung nicht teil.

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Holzlagerscheune durch Herrn Ulrich Wastl, Hilgenreith

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:
Ausbau der Ortsstraßen und Erneuerung der Wasserleitung in den Bereichen „Bergstraße“,Markwiesenweg“ und „Ragerspiel“; Information und weitere Vorgehensweise

Der Vorsitzende teilte dazu mit, dass der bisherige Sachverhalt bekannt ist. Wie der 1. Bürgermeister weiter berichtete, fand am 18. Februar 2011 um 19:00 Uhr im Pfarrsaal der Gemeinde Innernzell eine Informationsveranstaltung mit Vorstellung der Ausbauplanung sowie der grundsätzlichen Information zur Erhebung von Ausbaubeiträgen, statt.

Von den 33 betroffenen Grundstückseigentümern konnten 28 im Rahmen der Veranstaltung neben den Gemeinderäten Zitzelsperger, Ilgmeier und Füller N. begrüßt werden. Mit Einladung zu dieser Veranstaltung wurde in Vollzug des Beschlusses Nr. 126 des Gemeinderates Innernzell vom 25. Mai 2010 den betroffenen Grundstückseigentümern eine Erklärung zum Vollausbau der betroffenen Ortsstraßen, übersandt.

Von den 33 zu veranlagenden Grundstückseigentümern stimmten zehn für und 19 gegen einen Vollausbau. Vier enthielten sich einer Abgabe bzw. sendeten die Erklärung ohne Angabe zurück.

Nach den zu veranlagenden Grundstücken stimmten zehn für und 29 gegen einen Ausbau. Sechs enthielten sich einer Abgabe bzw. sendeten die Erklärung ohne Angabe zurück.

Wie der Vorsitzende weiter mitteilte, soll im Rahmen der heutigen Sitzung nunmehr festgelegt werden, wie in der Angelegenheit – insbesondere im Hinblick auf den noch ausstehenden bzw. umzusetzenden Restabschnitt der Wasserversorgung BA 03 – verfahren wird, da mit Bescheid vom 04. November 2009 der Zuwendungsbe-scheid am 24. April 2002 geändert wurde, dass der Bewilligungszeitraum bis zum 31. Dezember 2011 verlängert wird.

Im Rahmen des Antrages vom 02. November 2009 wurde eine Verlängerung mit der noch ausstehenden Durchführung der Ausbaumaßnahme in der „Bergstraße“ und dem „Markwiesenweg“ begründet, da im Rahmen der Straßenbaumaßnahme der gleichzeitige Ausbau der Wasserversorgung geplant ist. Die Zuweisung würde im Wege der Projektförderung, als Festbetragsfinanzierung (Fördersatz 31,84 %) zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen, gewährt. Soweit die Straßenbaumaßnahme nicht ausgeführt werden soll, ist der Bauabschnitt BA 03 abzuschließen, um danach die entsprechenden Verwendungsnachweise erstellen zu können.

Im Rahmen der im Anschluss sehr ausführlichen Diskussion wurde immer wieder angesprochen, dass aufgrund der vorliegenden Schäden, Reparaturarbeiten an den besagten Straßen unumgänglich sind. Hierbei ist die Gefahr aber groß, das solche Ausbesserungsarbeiten lediglich für kurze Zeit zu einer Verbesserung führen. Zudem wäre mit der angedachten Ausbaumaßnahme eine Verlegung von neuen Wasserleitungen verbunden gewesen. Die bisherige Leitungen sind alt und verlaufen teilweise im Privatgrund. Die Kosten für diese Maßnahme wären im Zuge der Baumaßnahme mit ca. 32 Prozent gefördert worden. Dadurch, dass die Maßnahme nun jetzt nicht ausgeführt wird, erhalte man auch keinen Zuschuss mehr.

GR Karl bemängelte, dass die Bergstraße zu Bauzeiten schon schlecht ausgeführt wurde. Jetzt müssten die Anlieger die „Zeche dafür zahlen". Seiner Meinung nach könne man deshalb die Anlieger jetzt  nicht in Stich lassen und die Straßen so belassen wie sie sind. Er sprach sich dafür aus, zu prüfen, ob es nicht noch wirtschaftlichere Alternativen zum Ausbau gäbe. Hier sprach er z. B. eine Vollteerung mit Asphaltmulden zur Entwässerung anstatt eines teueren Dreizeilers, der ohnehin auch seine eigenen Probleme aufwerfe. Die Kosten für eine Reparatur ohne Ausbau bezifferte er auf etwa 60.000,00 Euro.

Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass in einem Wohngebiet auch die optische Gestaltung zu berücksichtigen sei. Man könne nicht einfach alles zuteeren. GR Saugspier hingegen könnte sich mit einer günstigen Asphaltmulde durchaus anfreunden.

GRín Wastl und GRín Luksch wiesen darauf hin, dass ein Beschluss darüber gefasst wurde, dass wenn die Anlieger sich gegen die Maßnahme aussprechen, diese auch nicht ausgeführt wird.

GR Karl sprach sich nochmals dafür aus, dass man sich mit dem Planungsbüro zusammensetzen und abklären soll, ob man nicht eine günstigere Variante umsetzen könnte.

Im Anschluss an die weitere Diskussion wurde von dem Vorsitzenden der Beschlussvorschlag der Verwaltung vorgetragen über den er auch abstimmen ließ:

Beschluss: Aufgrund des Beschlusses Nr. 126 des Gemeinderates Innernzell vom 25. Mai 2010 und die Erklärungen der Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsstraßen „Bergstraße“, „Markwiesenweg“ und „Ragerspiel“ wird der Ausbau entsprechend des Bauentwurfes des Ing.-Büros Wolf GmbH vom 04. Mai 2010 mit einer Bausumme in Höhe von 317.000,00 Euro (gerundet) nicht durchgeführt.
Des weiteren erfolgt kein Ausbau der Wasserversorgungsleitungen im Bereich der Ortsstraßen im Rahmen des BA 03 der Gemeinde Innernzell, Vorhabenskennz.: WVb 27212803. Der Bauabschnitt wird als abgeschlossen festgestellt. Ein ggf. späterer Ausbau der Wasserversorgungsleitungen wird ohne Zuwendungen ausgeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwendungsnachweise zu erstellen.
                                  
Beratungsgegenstand:
Information über die Einführung einer verlängerten Mittagsbetreuung an der Grundschule Innernzell

Wie Bürgermeister Josef Kern in der Sitzung ausführte, ist beabsichtigt, eine verlängerte Mittagsbetreuung in der Grundschule in Innernzell einzuführen. Anschließend erläuterte er die Maßnahme anhand des Beispieles in Böhmzwiesel. Durch die Schaffung des Angebotes soll die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule unterstützt werden. Wie der Vorsitzende weiter berichtete, muss die verlängerte Mittagsbetreuung an 4 Tagen bis mindestens 15.30 Uhr angeboten werden und sieht auch eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung vor.

Die Mittagsbetreuung ist eine eigenständige Einrichtung des Trägers des Schulaufwands oder eines privatrechtlichen Trägers (z. B. eines Vereins). Der jeweilige Träger ist für die Finanzierung und im Benehmen mit der Schulleitung für die Organisation der Mittagsbetreuung zuständig. Die Mindestgröße von verlängerten Mittagsbetreuungsgruppen liegt bei zwölf Schülern. In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahl geringfügig unterschritten werden. Für die Mittagsbetreuung kommen sozialpädagogisches Fachpersonal sowie andere geeignete Personen in Betracht, die über entsprechende pädagogische Qualifikation oder ausreichende Erfahrung in Erziehungs- oder Jugendarbeit verfügen.

Die Mittagsbetreuung wird jährlich mit 3320 Euro pro Gruppe und Schuljahr, die verlängerte Mittagsbetreuung jährlich mit 7500 Euro pro Gruppe und Schuljahr bezuschusst. Der Vorsitzende sprach sich dafür aus, dass man das Angebot auf jeden Fall anbieten solle, auch wenn derzeit die Mindestzahl noch nicht erreicht werden kann.  Die Trägerschaft hierfür sollte die Gemeinde übernehmen. An Elternbeiträgen wären zwischen  15 und 50 Euro monatlich angedacht. (Staffelung nach Tagen). Das Mittagsessen könnte angeliefert werden oder man bereitet es selber zu. Bei eigener Zubereitung müssten dann aber auch die Voraussetzungen dazu geschaffen werden (Einbau einer Küche). Um den Bedarf ermitteln zu können findet am 11. April 2011 eine Info-Veranstaltung statt.

Um die Angelegenheit weiterverfolgen zu können und damit auch die erforderlichen Anträge rechtzeitig gestellt werden können ist es erforderlich, dass in der heutigen Sitzung ein Grundsatzbeschluss dahingehend befasst wird, dass die Gemeinde Innernzell die Trägerschaft für die verlängerte Mittagsbetreuung übernimmt und die dafür erforderlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung stellt. Angedacht sind hier 2.000,00 Euro im Verwaltungshaushalt und 4.000,00 Euro im Vermögenshaushalt.

Im Rahmen der anschließenden Beratung wurde von GRìn Luksch darauf hingewiesen, dass die Nachmittagsbetreuung nicht von einer Lehrkraft an der Schule erfolgen dürfe. Hierzu müssten andere Personen eingesetzt werden. Grundsätzlich befürworte sie aber die angedachte Schaffung einer verlängerten Mittagsbetreuung. Vor Einführung des Angebotes ist es aber noch erforderlich, ein schlüssiges pädagogisches Konzept zu erarbeiten.

Der Vorsitzende merkte hierzu an, dass sinnvoll ist, erst mal die Informationsveranstaltung abzuwarten. Im Anschluss daran, kann man sich zusammensetzen und sich Gedanken darüber machen, wie man in der Angelegenheit weiter verfährt. Seiner Meinung nach ist es aber wichtig, dass die verlängerte Mittagsbetreuung angeboten wird, damit man eigene Schüler am Ort halten könne, statt an andere Schule, die dieses Angebot vorweisen können, zu verlieren.

GR Perl wollte wissen, ab welcher Teilnehmerzahl man den einen Start der verlängerten Mittagsbetreuung in Betracht ziehe. Bürgermeister Josef Kern gab zur Antwort, dass bereits einige Anfragen von Elternteilen vorliegen.

Beschluss: Mit Beginn des neuen Schuljahres 2011/12 wird in der Grundschule Innernzell die verlängerte Mittagsbetreuung angeboten. Die Trägerschaft hierfür übernimmt die Gemeinde Innernzell. Die benötigten Mittel sind im Haushalt mit 2.000,00 Euro im Verwaltungshaushalt und mit 4.000,00 Euro im Vermögenshaushalt, zur Verfügung zu stellen.

Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden

Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-jährige im KIGA Innernzell;

Der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Josef Kern, gab bekannt, dass mit Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 16.03.2011, die beantragten Mittel, in Höhe von 6.250,00 Euro bewilligt wurden.

Sachstandsbericht „Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte

Der Vorsitzende, erinnerte in dieser Angelegenheit an die bisherigen Beratungen aus vergangenen Gemeinderatssitzungen. Zusammenfassend kann noch mal festgehalten werden, dass der eigentlich angestrebte Verbund mit den Hauptschulverbänden Grafenau, Thurmansbang, Schönberg und Riedlhütte, in der ursprünglichen Form aus verschiedenen Gründen nicht zustande kam. In der Folge wurde daher die Gründung eines eigenen Mittelschulverbundes Schönberg-Riedlhütte angestrebt, ein Kooperationsvertrag ausgearbeitet und die Zustimmung der betroffenen Kommunen eingeholt. Mit Ausnahme der Stadt Grafenau, die sich gegen die Bildung des Verbundes aussprach, wurde durch die anderen sieben Gemeinden (Schönberg, Innernzell, Eppenschlag, Schöfweg, Spiegelau, St.Oswald-Riedlhütte, Neuschönau) der Verbund durchwegs positiv gesehen und die erforderlichen Zustimmungen hierfür erteilt.

Die Stadt Grafenau  teilte dem Volksschulverband Schönberg, in dem sie ja auch Mitglied ist, ihre Entscheidung vom 08.02.2011, mit Schreiben vom 23.02.2011 mit. In diesem Schreiben  wurde auch darauf hingewiesen, dass die Verwaltung der Stadt Grafenau damit beauftragt wurde, eine Schulsprengeländerung zu beantragen, die eine Beschulung aller Kinder aus Oberhüttensölden, Unterhüttensölden, Hötzhof und Köpplhof an den Schulen in Grafenau zum Ziel hat. Die Entscheidung des Stadtrates verursachte wiederum einen erheblichen Unmut bei den betroffenen Elternteilen. Deren Reaktion konnte groß aus der Tagespresse entnommen werden.

In der Sitzung des Schulverbandes Schönberg am 21. Februar 2011 in der die Stadt Grafenau durch den 2. Bürgermeister Herrn Max Niedermeier vertreten war, wurde hingegen die Zustimmung zum Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte erteilt. Sogar dem Kooperationsvertrag wurde zugestimmt. Der Änderung des Schulsprengels hingegen wurde die Zustimmung verweigert.

Trotz der Kenntnis, dass für die Bildung des Mittelschulverbundes Schönberg-Riedlhütte, die Zustimmung aller beteiligten Kommunen vorliegen muss (eine Gemeinde kann auch ohne Angaben von Gründen, die Zustimmung verweigern) habe man sich mit den anderen Gemeinden darauf festgelegt, dass man den Kooperationsvertrag zwischen den Hauptschulen Schönberg und Riedlhütte medienwirksam unterzeichnet um demonstrativ zu zeigen, dass man hinter dem angestrebten Verbund stehe, aber auch um wieder „Druck“ sowohl auf die Stadt Grafenau als auch auf das staatl. Schulamt auszuüben.  Und genau das hat man dadurch auch erreicht. Kurz darauf, nämlich am 11.03.2011, wurde durch das staatl. Schulamt, Herrn Grabl, zu einer Unterredung nach Freyung, geladen. In dieser Besprechung, in der alle beteiligten Gemeinden anwesend waren, wurde nochmals darauf hingewiesen, dass für den zu bildenden Verbund die Zustimmung aller Kommunen vorliegen muss. Auch wurden immer wieder die Vorzüge eines „Viererverbundes“ in den Vordergrund gestellt. Letztendlich wurde aber keine Einigung erzielt, was auch daran lag, das die Stadt Grafenau zu keinem Kompromiss bereit war. Man verständigte sich deshalb darauf, in einer weiteren Besprechung, die dann am 23.03.2011 stattfand, nochmals Lösungsansätze zu suchen.

In dieser weiteren Besprechung wurde, dann durch die Gemeinden Innernzell, Schöfweg, Schönberg, Eppenschlag, Spiegelau, Neuschönau und St. Oswald-Riedlhütte, unmissverständlich darauf hingewiesen das, wenn keine Zustimmung durch die Stadt Grafenau erfolgt, der in naher Zukunft angestrebte „Viererverbund“ gänzlich in Frage gestellt würde. Die Stadt Grafenau mit ihren Verbund mit Thurmansbang läuft dann Gefahr, dass sie aufgrund der sinkenden Schülerzahlen ihr Bildungsangebot in der Mittelschule, spätestens ab 2013, nicht mehr aufrechterhalten kann. Trotzdem sieht sie Schwierigkeiten, die Zustimmung im Stadtrat zu erhalten. Als Verhandlungsgrundlage bot sie an, den im Kooperationsvertrag festgelegten „Gastschulbeitrag“ auszusetzen.  Hiermit bestand aber kein Einverständnis. Der Stadt Grafenau wurde nochmals nahegelegt, den angestrebten „Zweierverbund“ bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 zuzustimmen. Ein „Viererverbund“ könnte ab dem Schuljahr 2013/14 angestrebt und auch verwirklicht werden.  Sollte eine Einigung nicht herbeigeführt werden, verzichte man lieber auf die Verleihung der Bezeichnung „Mittelschule“.
Schulrat Grabl  würde der Bildung des Mittelschulverbundes Schönberg-Riedlhütte sofort zustimmen, wenn bis Mai dieses Jahres ein von allen Beteiligten unterzeichneter Kooperationsvertrag für einen Vierverbund ab 2013/14 vorgelegt werde.

Da eine Einigung (auch mit der vorgeschlagenen Lösung des Herrn Grabl nicht)  wiederum nicht erreicht wurde, wurden den Geschäftsleitern aufgegeben, in einer weiteren Gesprächsrunde eine für beide Seiten akzeptable Grundlage zu finden. (evtl. Ausarbeitung einer verbindlichen Absichtserklärung – Bildung eines „Vierbundes“ ab 2013/14 ). Ausserdem findet in dieser Angelegenheit eine weitere Besprechung auf Regierungsebene am 16. Mai 2011, in Landshut statt.

Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder

Anfrage bezüglich Besichtigungstermin „ Aufstellung Sendemast durch die Deutsche Telekom“

GR Halser fragte an, ob der Besichtigungstermin i. S. Aufstellung eines Sendmastes durch die Firma Telekom schon stattgefunden habe. Bürgermeister Kern antwortete darauf, dass am 28.03.2011 mit Herrn Binder von der Telekom eine Vorortbesichtung durchgeführt wurde. Hierbei wurde festgestellt, dass sich der bereits bestehende Mast an seinem Gebäude am besten eignen würde. Inwieweit noch Gespräche mit anderen Eigentümern geführt wurden, entziehe sich seiner Kenntnis.

Beschädigung am Schulbuswartehäuschen Bärndorf

GR Perl sprach die Beschädigungen am Schulbuswartehäuschen in Bärndorf an. Seiner Meinung nach müssten diese durch ein größeres Fahrzeug verursacht worden sein. Bürgermeister Josef Kern sicherte zu, sich der Angelegenheit anzunehmen.

Straßenschäden im Bereich der Raiffeisenbank

GR Saugspier wies darauf hin, dass im Bereich der Raiffeisenbank, Schäden am Bürgersteig vorliegen. Er bat um eine Besichtigung und Behebung der Schäden.  Bürgermeister Josef Kern gab zur Antwort, dass die Schäden durch Kabelverlegungsarbeiten der Fa. Telekom verursacht wurden. Eine Behebung der Schäden wird beauftragt.

Zustand Kinderspielplatz Innernzell

GRìn Luksch monierte den schlechten Allgemeinzustand am Kinderspielplatz Innernzell. Unter anderem müsste der bestehende Zaun durch einen neuen ersetzt werden, der Sandkasten mit neuen Sand versehen werden, die Spielgeräte generell einer Überprüfung unterzogen werden und rum liegende Glasscherben entfernt werden.

Neugestaltung Hinweisschilder

GRìn Wastl sprach den schlechten Zustand der Begrüßungstafeln an. Soweit sie wisse, wurde die Angelegenheit zwar schon mal angesprochen - sie möchte aber nochmals darauf hinwirken, dass die Begrüßungstafeln ansehnlicher gestaltet werden. Bürgermeister Josef Kern bat in diesem Zusammenhang darum, dass Anregungen für die Neugestaltung dieser Tafeln aus dem Gremium eingebracht werden sollten.

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Gemeinderatssitzung vom 14.09.2010

Die Gemeinderäte Schmid und Herz konnten aus beruflichen Gründen an der Sitzung nicht teilnehmen; sie hatten sich entschuldigt. Gemeinderat Karl nahm ebenfalls nicht an der Sitzung teil; über sein Fernbleiben waren keine Gründe bekannt.

Beratungsgegenstand:
Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Bergehalle mit Hackschnitzellager durch Herrn und Frau Andrea und Konrad Wiederer, Gmünd

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

Beratungsgegenstand:
Änderung des Abwasserkonzeptes der Gemeinde Innernzell im Ortsteil Tumiching - Ergänzung bzw. Nachrüstung von Kleinkläranlagen
- Aufnahme des Anwesens „Tumiching 28“
 

Beschluss: Das Anwesen ist in das Abwasserkonzept der Gemeinde Innernzell als Anwesen, für welches eine dezentrale Abwasserbeseitigung nötig und vorgesehen ist,  sowie in das Programm RZKKA aufzunehmen.

Beratungsgegenstand:
Aufzugsanlage der Schule Innernzell; OTIS GmbH & Co. OHG, Wartungsangebot; Servicevertrag „Basic“ vom 08. September 2010

Beschluss: Dem Abschluss eines Wartungsvertrages entsprechend des Angebotes der Firma OTIS GmbH & Co.  OHG, Niederlassung Regensburg, wird zuge-stimmt.

Beratungsgegenstand:
Information zum Kindergartenjahr 2010/2011

Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen sind für das folgende Kindergartenjahr 65 Kinder in unserer Einrichtung angemeldet. Von diesen 65 Kindern sind, zu Beginn des KiGA-Jahres, noch sechs Kinder unter drei Jahren; zwei Schulkinder sind ebenfalls ange-meldet. Die Kinderzahl bewegt sich in etwa im gleichen Rahmen wie im Vorjahr. Ab dem 2. Halbjahr des laufenden Kindergartenjahres hat sich die Zahl der angemeldeten Kinder regelmäßig erhöht.

Das Kindergartenpersonal wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben beschäftigt.

Nach den AV BayKiBig (§17Abs. I) ist entsprechend der Buchungszeiten ein sog. Mindestanstellungs-schlüssel  (1 : 11,5) einzuhalten; Verfügungszeiten (Schreibarbeiten, Elterngespräche usw. insbesondere für die KIGA-Leitung) müssen berücksichtigt werden. 

Der staatliche Zuschuss wird nur dann bewilligt, wenn der MAS  eingehalten wird. Dieser MAS errechnet aus den Buchungszeiten der angemeldeten Kindern (Regelkinder, Kinder unter drei Jahren, Schulkind, usw.).
Der empfohlene Anstellungsschlüssel liegt bei 1 : 10. Aufgrund der Tatsache, dass auch in diesem Jahr eine Berufspraktikantin  in Vollzeit beschäftigt werden kann, liegt derzeit der Anstellungsschlüssel sogar unter diesem empfohlenen Wert.

Beratungsgegenstand:
Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008

Der Vorsitzende, 1. Bgm. Kern, erteilte ab diesen Tagesordnungspunkt, dem Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Zitzelsperger das Wort und die Sitzungsleitung. Hr. Zitzelsperger teilte mit, dass die örtliche Prüfung der Jahresrechnung am 04.03.2010 durchgeführt worden ist. Neben den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses war während der Durchführung der Prüfung der Kassenverwalter, Herr Maier, anwesend, dem ausdrücklich für die Erteilung von Auskünften und Bereitstellung der notwendigen Unterlagen gedankt wird. GR Zitzelsperger zitierte aus dem Bericht und fasste das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die stichprobenweise Überprüfung der beigezogenen Unterlagen zu folgenden Prüfungsbemerkungen geführt hat:

  • Die Prüfung in Stichproben ergab, dass die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in den meisten Fällen beachtet wurden.
  • Wegen der angespannten Haushaltslage sollen künftig auch die Aufgaben bei Feierlichkeiten (Volksfesten, Versteigerungen, Versammlungen usw.) überdacht und eingeschränkt werden.
  •  Eine Minderung der Ausgaben am Sportplatz durch Eigenleistungen des Sportvereins insbesondere bei der Sportplatzpflege soll angestrebt werden.

Bgm. Kern nahm zu den Prüfungsbemerkungen kurz Stellung:

  • Der Bereich Gehweg Tumiching wird in diesem Jahr endgültig abgeschlossen und abgerechnet werden.
  • Derzeit kann noch nicht genau festgelegt werden, wann für den Bereich Vockinger Straße im OT Tumiching Straßenausbaubeiträge festgesetzt werden können, da der Rechtsstreit nach wie vor nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.

Zu den oben aufgeführten Punkten:

Feierlichkeiten, Volksfeste, Versteigerungen, Versammlungen usw. gab er ebenfalls detaillierte und in einzelne Bereiche zergliederte Informationen bekannt. Diese Untergliederung zeige, nach seiner Wertschätzung, dass die Ausgaben als nicht überzogen oder ungerechtfertigt gewertet werden können. Insbesondere in den Bereichen: Vereinsförderung (Versteigerung, Brandschutz), Bewirtungen (FFW-Bereich), Seniorennachmittag (Förderung der Wohlfahrtspflege), sowie Heimat- und Kulturpflege (Maibaum usw.) muss – so Bgm. Kern - die Teilnahme bzw. die Förderung der einzelnen Gruppierungen schon fast als „Pflichtaufgabe des Bürgermeisters bzw. der Kommune“ gewertet werden.

Zum Bereich „Ausgaben am Sportplatz“, insbesondere im Bereich Sportplatzpflege teilte der Vorsitzende mit, dass Eigentümer dieser Anlage die Gemeinde Innernzell ist. Die Pflege der Rasenspielfläche stellt sich als sehr intensiv und zeitaufwendig dar, ist allerdings  Grundvoraussetzung für ein vernünftiges und gut bespielbares Rasenspielfeld. Der dafür beauftragte Gemeindearbeiter, Hr. Urmann, hat auf Grund von mehrjähriger Erfahrung, diese Aufgabe, trotz aller schwieriger Bedingungen, zur vollen Zufriedenheit der Gemeinde bzw. des Sportvereins erledigen können. Diese Gewährleistung kann vom Vorsitzenden, nicht übernommen werden, wenn die Zuständigkeit auf verschiedene Personen, die zum einen keine Erfahrung im Bereich der Rasenpflege und zum anderen auch keinerlei Erfahrung für den Einsatz der Fahrzeuge bzw. der Dünge- und Pflegearbeiten haben, übertragen werden. Er wies ferner darauf hin, dass die Sportförderung, insbesondere im Jugendbereich, als Pflichtaufgabe der Gemeinde gewertet werden muss.

Gemeinderat Füller schlug, in Anlehnung an die vorhergehenden Anträge anderer GR-Mitglieder, vor in einer gesonderten Runde „Sondersitzung“ alle Ausgaben, die im Gemeindehaushalt auftauchen, intensiv und genau auf evtl. Einsparmöglichkeiten zu prüfen bzw. die eine oder andere Einsparmaßnahme anzudenken. Er vertrat zudem die Meinung, dass auch der Sportverein mit seinen vielen Mitgliedern für verschiedene Arbeiten in die „Pflicht genommen’“ werden soll.

Gemeinderätin Wastl regte an, ob nicht ein Kostenanteil für den Bereich der Rasenpflege vom Sportverein eingefordert werden sollte.
Der Vorsitzende wies nochmals auf die Verpflichtung im Bereich der Jugendarbeit hin und erachtete eine Kostenbeteiligung für nicht sinnvoll bzw. auch nicht gerechtfertigt.

Gemeinderat Saugspier wies daraufhin, dass sich die meisten anderen Vereine in der Gemeinde auch durch verschiedene Aktivitäten zum Wohl der Gemeinde eingebracht haben. Seiner Ansicht nach haben diese Vereine keine Unterstützung in einem derartigen Umfang wie der Sportverein erfahren.

Beratungsgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2008

Beschluss: Die Jahresrechnung 2008 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 2.131.363,41 Euro und im Vermögens-haushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.935.386,68 Euro festgestellt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit erforderlich, nachträglich genehmigt.

Beratungsgegenstand:
Entlastung der Jahresrechnung 2008

Beschluss: Zur Jahresrechnung 2008 wird die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.

Beratungsgegenstand:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010;
Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung

Der Vorsitzende trug das Schreiben des Landratsamtes Freyung-Grafenau vom 03.08.2010 im Wortlaut vor. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2010 gelten als rechtsaufsichtlich genehmigt; die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Die gesetzlich vorgegebene  Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt ist gewährleistet.    

Angesichts der hohen Gesamtverschuldung der Gemeinde wird dringend empfohlen, eine Investitionspause einzulegen und dem Schuldenabbau Vorrang einzuräumen. Außerdem wird empfohlen, die Realsteuerhebesätze  (Gewerbesteuer) anzuheben, um so das Steueraufkommen der Kommune zu erhöhen und zugleich die Personenunternehmen steuerlich größtmöglich zu entlasten (Unternehmenssteuerreform 2008 und Gewerbesteuer). 

Beratungsgegenstand:
Ausbau der Ortstraßen „Bergstraße, Markwiesenweg und Ragerspiel“
- Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Der Vorsitzende verlas das Schreiben der Anlieger vom 21.06.2010 im Wortlaut, in dem zum Ausdruck kommt, dass die Unterzeichneten sich gegen einen Ausbau – insbesondere im Bereich „Bergstraße u. Markwiesenweg“ - aussprechen. Nunmehr wäre die weitere Vorgehensweise in dieser Sache im Gemeinderat abzuklären.

Der Vorsitzende bezog sich in seinem Vortrag auf die Beratungen und Beschlüsse aus den verschiedenen, vorangegangenen Sitzungen und verwies insbesondere auf die Sitzung vom 25.05.2010, wo durch Be-schluss Nr. 126 festgelegt wurde, dass dem Bauentwurf zum Ausbau der Ortsstraßen „Bergstraße, Markwiesenweg und Ragerspiel“ durch das Ing.-Büro Wolf vom 04.05.2010 mit einer Bausumme von 317.000 Euro – gerundet – zugestimmt wurde. Die Maßnahme werde im Jahr 2011, wobei er anmerkte, dass die Realisierung voraussichtlich erst im Jahr 2012 möglich wäre, gemeinsam mit dem Neubau der Wasserleitung Ausschreibung -vorbehaltlich der Finanzierung – und, was seiner Ansicht nach auch besonders wichtig ist, der Zustimmung der Mehrheit der Anlieger, durchzuführen wäre. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, einen Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern zu stellen.
Insbesondere mit dem Hinweis auf die Zustimmung der Mehrheit der Anlieger befand der Vorsitzende die Vorgehensweise absolut korrekt und richtig in der Form, wie sie bislang auf den Weg gebracht wurde. Erst, so der Vorsitzende, wenn endgültige Zahlen über evtl. Fördermöglichkeiten und über die tatsächlichen Baukosten vorliegen, werden die gesamten Anlieger der Straßenzüge zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Genaue Kostenanteile bzw. Anliegerbeiträge, für die einzelnen Anwesen, können erst zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt werden.
Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird der Gemeinderat endgültig über die geplante Baumaßnahme entscheiden.

Beschluss: Der Beschluss vom 25.05.2010 Nr. 126 wird aufrecht erhalten.

Beratungsgegenstand:
Berichterstattung des Vorsitzenden

Antrag des Schulverbandes der Volksschule Schönberg auf Verleihung der Bezeichnung „Mittelschule“ für die „Dietrich-Bonhoeffer-Schule“ Schönberg

Der Vorsitzende zitierte das Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 06.08.2010 im Wortlaut. Daraus geht hervor, dass dem Antrag des Schulverbandes, für die „Dietrich-Bonhoeffer-Volksschule Schönberg“, auf Verleihung der Bezeichnung  „Mittelschule“ nicht stattgegeben werden kann.
Der Vorsitzende wies ausdrücklich darauf hin, dass den Kindern an der „Dietrich-Bonhoeffer-Schule“ momentan dadurch kein Nachteil entstehe.

Beratungsgegenstand:
Anfragen und Anträge der Gemeinderatsmitglieder

a) Verlegung des Sitzungstages

Gemeinderat Ilgmeier kann aus beruflichen Gründen (Fortbildung in Fürstenfeldbruck) Dienstags nicht mehr an einer Sitzung teilnehmen. Wenn der Sitzungstag auf einen Mittwoch verlegt werden könnte, wäre die Teilnahme jedoch wieder möglich.
Der Vorsitzende schlug vor, dass im regelmäßigen Wechsel des Sitzungstag – einmal Dienstag einmal Mittwoch – bis auf weiteres festgelegt werde. Seiner Meinung nach ist damit gewährleistet, dass alle Gemeinderatsmitglieder zumindest bei jeder zweiten Sitzung anwesend sein können.
Das Gremium stimmte dieser Lösung ohne Gegenstimme zu.

b) Kernkraftwerk Temelin

Gemeinderätin Wastl fragte an, ob nicht gegen das Kernkraftwerk Temelin eine Beschwerde bzw. Bedenken auf den Weg gebracht werden sollte und an die zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden könnte. Der Vorsitzende teilt darauf hin mit, dass dieses Thema bereits im Kreistag aufgegriffen wurde. In diesem Gremium wurde festgelegt, dass eine gemeinsame Resolution, durch die der gesamte Landkreis vertreten werde, gestartet werden soll. Eigene Aktivitäten können nach seiner Einschätzung aus diesem Grund unterbleiben.

c) Waldwirtschaftswege Bärndorf, Geiselstein

Gemeinderat Perl wies darauf hin, dass die Waldwirtschaftswege Bärndorf - Geiselstein sowie rund um Schlagmühle erhebliche Überschwemmungsschäden aufweisen. Nach seiner Meinung sollen diese Wege unbedingt ausgebessert bzw. in Stand gesetzt werden. Insbesondere schlägt Herr Perl vor, dass die Zuschnitte im Böschungs- bzw. Wegrand vorangebracht werden sollen, damit mit eigenen Gerätschaften der Gemeinde diese wieder erneuert werden könnte.
Der Vorsitzenden teilte daraufhin mit, dass er bereits ein Gespräch mit dem zuständigen Förster, Herrn Kreutzer, in dieser Sache geführt hat. Herr Kreutzer soll unverzüglich die Anlieger wegen des Zuschnitts bzw. der Entfernung von störendem Gebüsch oder Bäumen ansprechen und sie darauf hinweisen, dass im Sinne der Wegausbesserung diese Arbeiten vorrangig zu erledigen sind. Im Anschluss daran kann mit den Gerätschaften und dem Personal des gemeindlichen Bauhofs auch die Anböschung bzw. Auffüllung der genannten Wegstrecken durchgeführt werden. Bezüglich der Kosten, die für Auffüllmaterial benötigt werden, muss allerdings mit den angrenzenden Jagdgenossenschaften bzw. mit den Anliegern ein Finanzierungsmodell gesucht werden.
Abschließend wies der Vorsitzende noch darauf hin, dass der Waldwirtschaftsweg von Bärndorf nach Haunstein, nach den Informationen des Försters Kreutzer, endgültig vom Tisch ist. Eine Einigung mit den verschiedenen Anliegern konnte nicht erzielt werden.

 

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